Herr Präsident! Liebe Bürger! Es gäbe so viel zu richten in diesem Staat – die Doppeldeutigkeit ist beabsichtigt –, heute soll es aber mal wieder um die Digitalisierung gehen, konkret um die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung. Das ist durchaus ein wichtiger Aspekt in einem Rechtsstaat und Teil des Gewaltmonopols im weiteren Sinne.
Bisher etabliert ist folgender Zustand: Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher und Anträge an Vollstreckungsgerichte werden digital gestellt, während die vollstreckbare Ausfertigung weiter in Papierform daherkommt. Das ist hybride Aktenführung zum Nachteil fast aller Beteiligten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher durchaus ein Fortschritt. Die sogenannten Medienbrüche und damit Fehlerquellen werden wirklich weniger, die Tasche des Gerichtsvollziehers auch tendenziell leichter.
Oder vielleicht doch nicht so ganz? Es soll schließlich, wenn man genau hinschaut, nicht alles verbindlich sein. Ältere Semester zum Beispiel dürfen weiter zum Medienbruch in Papierform in allen möglichen Stadien neigen. Der Anwaltsverkehr ist ein Sonderfall – ganz klar –, kann aber ebenfalls auch mal ausgedruckt werden. Kurzum: Wie in der Anhörung zur Praxis mehr als deutlich gemacht wurde, wurde hier mal wieder zu kurz gesprungen. Ohne Pflicht zum Papierverzicht wird hier zu wenig erreicht.
Der vermeintliche Delinquent bzw. der Schuldner muss eine Berechtigung der Zwangsvollstreckung bei sich einwandfrei einsehen können. Dies geht aber auf einem ausgedruckten Wisch genauso – eher schlecht als recht –, als wenn er ein Tablet einsehen kann. Grundsätzlich sagen wir immer: Wo eigene Eingaben gegenüber der Verwaltung getätigt werden, muss stets eine analoge Möglichkeit für Privatleute erhalten werden. Das Massenverfahren Zwangsvollstreckung ist aber in der Tat ins digitale Zeitalter zu heben.
Die Fälle explodieren, die Tätigkeit wird auch gefährlicher – das ist ein ganz anderes Thema –, und gerade wenn es darum geht, schlussendlich dafür zu sorgen, dass der Ehrliche in diesem Land nicht der Dumme ist, wird bei uns sowieso viel zu wenig angepackt. Daher stimmen wir hier zu, auch wenn wir uns die Schaffung einer zentralen Vollstreckungsdatenbank, welche die entsprechende Datensicherheit nachweisbar zu gewähren hätte, bereits jetzt gewünscht hätten. Die Regierung spricht ja selber von einer „Übergangslösung“. Ein fälschungs- und manipulationssicheres Verfahren soll später – Zitat: „mittelfristig“ – folgen.
Was heißt das jetzt? Einen Übergangskanzler später? Zwei Übergangskanzler später? Ist bis dahin eine nicht fälschungssichere Lösung etwa eingepreist? Da bestehen noch einige Fragen. Man merkt halt doch wieder, dass der Bürger eigentlich nur hingehalten werden soll und mit nett klingenden Umschreibungen echte Modernisierung vorgetäuscht wird. Da aber zumindest etwas angestoßen wird, gilt hier die Losung: „Der Spatz in der Hand …“
Abschließend ist zu sagen, dass die ebenfalls eingefügte Erhöhung der Pfändungs-, Wegnahme- und Verwertungsgebühren nach der Inflation seit dem Coronadesaster auch dringend nötig ist.
Übrigens wurde durch den Änderungsantrag der Koalition im Ausschuss nach eigener Aussage gerade noch verhindert, dass 90 Prozent der Reformen ins Leere laufen. Vielleicht war Frau Hubig und den Mitstreitern die Wichtigkeit von Banken im Kapitalismus einfach nicht bewusst; auch das kann ja mal passieren.
Kurzum: Es fällt schwer, einer Regierung mit SPD-Beteiligung auch nur etwas an Vertrauensvorschuss zu geben. Dieses Mal tun wir das ausnahmsweise. Konsequente Maßnahmen, gerade bei der Wiederherstellung des Vertrauens in den Rechtsstaat, gibt es aber nur mit einer Bundesregierung deutlich rechts der Mitte. Das weiß inzwischen wirklich jeder.
Vielen Dank.