Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist richtig, notwendig und auch überfällig. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist auch gut. Die Einbeziehung der Banken ist absolut notwendig. Wir haben zwei vollständig digitalisierte Systeme nebeneinander. Heute werden Justiz einerseits und Banken andererseits noch durch tägliche Lastwagenladungen an Papier miteinander verbunden, so wie es etwa zwischen dem Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Hamburg-St. Georg und der dortigen Postbank-Niederlassung der Fall ist. Das gehört beendet. Gute Sache!
Man muss dazusagen: Das ist in der Tat nur ein weiteres Puzzlestück, und es liegen noch große Aufgaben vor uns. Deswegen möchte ich gerne über den Bereich sprechen, der die Tage für Schlagzeilen gesorgt hat, nämlich über die Verfahren, weil ein Flug ausfällt oder sich massiv verspätet. Wir haben im Gesetz eigentlich eine ganz klare, einfache Regelung. Die Entschädigung beträgt entweder 250, 400 oder 600 Euro. Das klingt total einfach. Wir haben das als Gesetzgeber also eigentlich gut gemacht. Aber für diejenigen, die betroffen sind, beginnt ein Spießrutenlauf. Von den Fluggesellschaften gibt es standardisierte Ablehnungsschreiben, monatelange Verzögerungen, immer neue Nachfragen, offenbar getragen von der Hoffnung der Airlines, dass die Betroffenen einfach aufgeben. Das kann zum Teil sehr weit gehen. Ich will hier ein extremes Beispiel aus Österreich nennen. Ein Flug hatte 22 Stunden Verspätung. Daraus ergab sich ein Anspruch auf Entschädigung von 600 Euro. Es gab ein Mahnverfahren, einen vollstreckbaren Titel; aber passiert ist trotz allem nichts. Die Airline hat nicht gezahlt, sie hat nicht reagiert. Erst als ein Gerichtsvollzieher bereit war, ein Flugzeug am Flughafen zu pfänden,
kam dann doch Bewegung in die Sache.
Das macht deutlich, wie ineffektiv das Rechtssystem an der Stelle tatsächlich ist.
Es gab im Jahr 2025 insgesamt 121 000 Fluggastklagen. An vielen Gerichten machen sie mehr als die Hälfte aller Zivilverfahren aus, am Amtsgericht Königs Wusterhausen, das für unseren Hauptstadtflughafen zuständig ist, sind es sogar 93 Prozent. Das ist kein normales Prozessaufkommen; das ist ein systemisches Problem. Also brauchen wir hier ein Umdenken bei den großen Playern, aber natürlich auch effektive Systeme, um Rechte durchsetzen zu können. Sie müssen so ausgestaltet sein, dass sich die Verzögerungstaktik einfach nicht lohnt. Wir brauchen deswegen volldigitalisierte Prozesse. Wir brauchen umfassende KI-Lösungen an den Gerichten, die dabei helfen, die Massenverfahren zu bearbeiten, und zwar schnell. Wir sollten sie nicht nur ausprobieren, sondern sie möglichst schnell – nicht erst irgendwann – in der Breite einführen. Die einzelnen Bundesländer sollten hier nicht rumeiern. Es ist einfach absurd, was wir uns in der Vergangenheit geleistet haben. Wir brauchen einheitliche Standards, und die müssen hier natürlich vom Bund kommen.
Es kann nicht sein, dass wir bei der Digitalisierung gleichzeitig aufs Gas und auf die Bremse treten. Vielfach gibt es ja immer noch Bedenken, und es heißt dann: Das können wir doch nicht so schnell machen. – Ich erinnere etwa an unsere Beratungen zu Videoverhandlungen bei Gericht, wo es dann hieß: Das eignet sich vielleicht doch nicht für alle Fälle. – Doch, genau das brauchen wir, damit Justiz effektiv stattfinden kann, damit die Menschen zu ihrem Recht kommen und nicht weiter von denjenigen hingehalten werden, die zufällig wirtschaftlich stärker sind.
Herzlichen Dank.