Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte diese Debatte erst einmal nutzen, um mich bei Uli Grötsch zu bedanken für seine mutige Pionierarbeit als Polizeibeauftragter des Bundes.
Wir saßen damals, als er noch Bundestagsabgeordneter war, gemeinsam im zweiten NSU-Untersuchungsausschuss, und wir haben festgestellt: Es gibt immer noch viel aufzuklären und aufzuarbeiten. Aber eine wichtige Lehre daraus haben wir einige Jahre später ziehen können. Mit dem Polizeibeauftragten haben wir endlich eine unabhängige Instanz geschaffen, die für mehr Aufarbeitungs- und Fehlerkultur sorgt.
Uli Grötsch füllt dieses Amt mit Umsicht, Energie und Tatkraft aus, und das ist keineswegs selbstverständlich, meine Damen und Herren. Denn auch der Wehrbeauftragte musste einst gegen Widerstände durchgesetzt werden; heute ist er unumstritten.
Wie wichtig der Polizeibeauftragte ist, zeigen schon sein erster Bericht und die Vielfältigkeit der Eingaben. Da geht es um personelle Belastungen, es geht um die Situation von Frauen,
es geht um posttraumatische Erfahrungen von Einsatzkräften, rechtsextreme Vorfälle und vieles mehr. Dieses breite Themenspektrum zeigt, dass vielleicht die AfD den Polizeibeauftragten nicht braucht,
die Polizistinnen und Polizisten sowie die Bürgerinnen und Bürger aber schon.
Und für die machen wir schließlich Politik.
Zu Ihrem Gesetzentwurf, Herr Janich, fällt mir nur ein Begriff ein, und zwar „Armut“. Ihr Entwurf ist arm an Fakten, arm an Qualität und arm an echten Argumenten. Er ist Ausdruck Ihrer Kultur des Misstrauens gegen alles, was irgendwie nach Rechtsstaat riecht. Sie polemisieren gegen angeblich zu hohe Gehälter, nur um billige Vorurteile zu füttern, aber gönnen Ihren Familienmitgliedern fürstliche Gehälter in diversen Abgeordnetenbüros.
Da kann ich nur sagen: Schon Ihr eigener Umgang mit Steuergeldern und Familienclanstrukturen macht Ihre Kritik vollkommen unglaubwürdig.
Und auch Ihr Argument zur fehlenden Kostentransparenz zieht einfach nicht. Die Ausgaben sind klar beziffert im Einzelplan 02 des Bundeshaushalts nachzulesen.
Aber vor allem gilt: Der Polizeibeauftragte tut, was er soll. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Das gilt auch für die Polizei. Ich selbst war 20 Jahre im Polizeidienst und weiß sehr genau, wovon ich spreche. Polizeiarbeit erfordert oft schnelles Handeln unter hohem Druck. Da kann man nicht immer lange überlegen. Da müssen schnell rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, die sich hinterher nur sehr selten korrigieren lassen. Fehler lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden; das ist vollkommen klar. Aber die Polizei ist die Hüterin des staatlichen Gewaltmonopols. Sie kann Menschen unter bestimmten Bedingungen festnehmen oder auch Gewalt anwenden. Das ist völlig in Ordnung, aber es beinhaltet eben auch eine große Verantwortung. Eine unabhängige Kontrolle schwächt die Polizei daher nicht. Im Gegenteil: Sie stärkt das Vertrauen und damit die Polizei selbst.
Für die AfD bedeutet die Benennung von Fehlern Schwäche. Wir vertreten voller Überzeugung die Gegenthese, meine Damen und Herren: Fehlerkultur ist die Grundlage für Verbesserungen.
Denn schlimmer, als Fehler zu begehen, ist, nicht aus ihnen zu lernen. Und deshalb steht meine Fraktion selbstverständlich voll und ganz hinter der Institution des Polizeibeauftragten.
Die SPD teilt das, und ich hoffe, Herr Oest, die Union widersteht jeder Versuchung, sich auf das Glatteis solcher Initiativen locken zu lassen.
Und wenn Sie ganz ehrlich sind – Uli Grötsch ist jetzt lange genug im Amt –: Keine der Befürchtungen, die Sie hier eben artikuliert haben, ist eingetreten.
Wirken Sie doch einfach daran mit, dass der Polizeibeauftragte eine weitere kleine Erfolgsgeschichte unseres bundesrepublikanischen Rechtsstaats wird!
Ganz herzlichen Dank.