Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes. Ich kann Ihnen von der AfD dazu nur sagen: Gut abgeschrieben! Sie wissen ganz genau, dass wir als Union diesen Beauftragten für nicht notwendig erachten. Sie bringen diesen Gesetzentwurf doch nur ein, weil Sie es nicht gut mit unserem Land meinen, weil Sie unser Land spalten wollen.
Unsere Kritik am Amt des Polizeibeauftragten ist bekannt und bleibt bestehen. Wir halten dieses Amt für ein falsches Signal. Es ist Ausdruck für Misstrauen gegenüber unserer Polizei. Statt den Beamten den Rücken zu stärken, wird der Eindruck erweckt, für die Polizei des Bundes braucht es eine besondere Beobachtungsinstanz. Dabei genießt gerade die Bundespolizei in der Bevölkerung ein sehr hohes Vertrauen. Das wollen wir nicht schwächen, sondern stärken.
Wir sehen: Das Polizeibeauftragtengesetz hat überflüssige Doppelstrukturen und zusätzliche Bürokratie geschaffen. Es gibt bereits Staatsanwaltschaften, unabhängige Gerichte, das Disziplinarrecht, den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Parallele Prüfungen durch den Polizeibeauftragten verzögern Verfahren, blockieren Akten und binden wertvolle Ressourcen, die im Kampf gegen Kriminalität dringend gebraucht werden. Dazu kommen verfassungsrechtliche Fragen. Ein Hilfsorgan des Bundestages
erhält Ermittlungsbefugnisse gegenüber der Exekutive ohne ausdrückliche Verankerung im Grundgesetz.
Aber auch über die Kosten, die dieses Amt mit sich bringt, müssen wir reden. Der Polizeibeauftragte kostet viel Geld;
das Gesetz sieht aber eine klare fachliche Mindestanforderung für den Amtsinhaber nicht vor. Ich meine, diese Mittel sind besser direkt bei der Ausstattung von Polizei und Sicherheitsbehörden aufgehoben. Wer für mehr Legitimation des Amtes sorgen möchte, der kümmert sich um eine klare gesetzliche Regelung zur vollständigen Rehabilitierung von Beamten, die sich nach einem Verfahren als zu Unrecht beschuldigt erweisen, der kümmert sich um einen Anspruch auf Wiederherstellung des beruflichen Ansehens, auf Erstattung von Rechtsschutzkosten und die Beseitigung unberechtigter Einträge in die Personalakten und der spricht auch mit allen Polizeigewerkschaften auf Augenhöhe und nicht nur mit wenigen.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Leben besteht nun einmal aus Kompromissen und nicht aus Maximalforderungen. Bei aller Kritik an dem Polizeibeauftragten verhalten wir uns – auch das ist eine Tugend – vertragstreu gegenüber dem Koalitionspartner. Gemeinsam mit der SPD haben wir uns auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Über die Zukunft des Polizeibeauftragten entscheiden wir nach der anstehenden Evaluation. Gleichzeitig ordnen wir gemeinsam das Migrationsgeschehen neu. Wir beweisen: Wir sind der Garant für innere Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Nachhilfe brauchen wir auch bei diesen Themen von Ihnen nicht.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.