Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was würde sich an den Migrationsströmen ändern, wenn der Vorschlag der AfD umgesetzt würde?
Einfache Antwort: Nichts.
Und das hat drei Gründe. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist es nämlich bereits jetzt schon zulässig, Menschen unmittelbar in den Heimatregionen unterzubringen. Es darf eben nur nicht die Abschiebung in den Verfolgerstaat drohen. Die Kolleginnen Winkelmeier-Becker und Heinrich haben schon darauf hingewiesen: Zwei Drittel leben schon in der Region, und es gehört zur neuen Strategie der EU-Kommission, durch noch bessere Zusammenarbeit mit den Drittstaaten diese Zahl noch mal deutlich zu erhöhen.
Zweitens. Da ist Ihr Antrag wirklich rechtlich untragbar und fehlerhaft; er geht von falschen Grundlagen aus: Sie nehmen nämlich den Personenkreis der Bürgerkriegs- und Kriegsflüchtlinge. Dieser Personenkreis fällt überhaupt nicht unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention, es sei denn, die Personen sind individuell verfolgt.
Drittens. In Europa hat sich in den vergangenen Jahren im Bereich des europäischen Asyls ein sehr kleinteiliges, differenziertes System entwickelt. Ich will es nicht im Einzelnen aufzählen, aber jedenfalls überlagert dieses gesamte System die Genfer Flüchtlingskonvention und geht inhaltlich weit darüber hinaus. Deshalb müssen wir, wenn Anpassungen erforderlich sind, inhaltlich am europäischen Asylsystem arbeiten.
Genau das ist der Ansatz, um hier viele Neujustierungen auf den Weg zu bringen.
Aber, meine Damen und Herren, am Ende des Tages brauchen wir auch einen Paradigmenwechsel. Es geht nicht nur um den Schutz von Menschen; es geht auch darum, dass unser System leider massenhaft missbraucht wird.
Neben den Personen, die tatsächlich Schutz verdienen, ist in den letzten Jahren immer ein Anteil von mindestens 50 Prozent dabei gewesen, die das System einfach nur nutzen und mit Schleppern in die Europäische Union kommen. Und wer kommt? Das sind junge Menschen. Im Gegensatz dazu haben aber Kranke, Vulnerable, Frauen und Familien oftmals überhaupt keine Chance; das gilt auch für Menschen, die aufgrund kriegerischer Situationen eingekesselt sind und gar nicht in die Europäische Union kommen können. Die Menschen machen sich auf den gefährlichen Weg in die Europäische Union durch Wüsten, über das Mittelmeer, weil einfach die Perspektive besteht, in der Europäischen Union bleiben zu können, auch wenn kein Schutzanspruch besteht. Die allermeisten Menschen ohne Schutzanspruch bleiben faktisch in der Europäischen Union. Und das müssen wir ändern. Wir müssen ändern, dass dieses System nicht funktioniert; denn die Europäische Union mit ihrem aktuellen Asylsystem ist der eigentlich größte Pullfaktor, der dazu führt, dass Menschen sich in Gefahr bringen.
Langfristig können wir deshalb die EU nur durch einen solchen Paradigmenwechsel zukunftsfähig machen.
Die positive Entwicklung, die wir jetzt in den letzten Monaten eingeschlagen haben – die Zahlen von Januar und Februar dieses Jahres sind im Vergleich zum Vorjahr noch mal fast um die Hälfte zurückgegangen –, sind auf Maßnahmen der EU, aber insbesondere dieser Bundesregierung und von Alexander Dobrindt zurückzuführen. Das muss man an dieser Stelle ganz klar feststellen.
Natürlich spielen dabei die Grenzkontrollen innerhalb Deutschlands eine wichtige Rolle; denn dadurch geben wir nämlich das Zeichen und das klare Signal – einerseits an die EU-Mitgliedstaaten, aber auch an Schlepper und Antragsteller –, dass es eben nicht mehr einfach ist, in die Europäische Union zu kommen, und dass wir Wert darauf legen, dass dieses System zukünftig auch angewandt wird. Wir haben ein gemeinsames Asylsystem; es leidet aber aktuell darunter, dass Rechtsvorschriften von vielen Mitgliedstaaten nicht angewandt werden.
Und eines zur Klarstellung – die Frage begegnet mir und vielen Unionskollegen und auch Kollegen der SPD in den letzten Wochen –: Die Grenzkontrollen an der deutschen Grenze müssen fortgeführt werden
– so steht es auch im Koalitionsvertrag –, bis die EU-Außengrenzsicherung funktioniert und bis das GEAS auch inhaltlich funktioniert.
Meine Damen und Herren, stellen wir uns das doch einmal vor: Auch aktuell, wenn die Bundespolizei eine illegale Einreise feststellt, sind nur 15 Prozent registriert worden. Das ist kein Zufall; dahinter steckt Systematik der Mitgliedstaaten, und das muss sich ändern.
Die Mitgliedstaaten müssen zukünftig auch bereit sein, das Recht umzusetzen: bei der Registrierung, bei der Zurücknahme im Rahmen der Dublin-Verfahren.
Ich gehe davon aus, meine Damen und Herren, dass die auf den Weg gebrachte Politik wirkt. Die Rückführungsverordnung ist hier das nächste Signal.
Ich bin Bundesminister Alexander Dobrindt –