Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ So steht es in Artikel 5 unseres Grundgesetzes. Dieser Satz ist eine bewusste Antwort auf die Erfahrungen unserer Geschichte.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten sicherstellen: Kunst darf in diesem Land nie wieder staatlicher Kontrolle unterworfen sein. Sie soll widersprechen dürfen, irritieren dürfen, provozieren dürfen; denn Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit.
Wir sehen heute weltweit, was passiert, wenn Politik beginnt, in die Kunst einzugreifen. In den USA erleben wir aktuell, dass Museen unter politischem Druck Themen aus ihren Ausstellungen streichen oder gar nicht mehr aufgreifen, weil sie nicht zur Linie der Regierung passen.
Genau das will unser Grundgesetz aber zum Glück verhindern. In einer lebendigen Demokratie muss nämlich gelten, was Heinrich Böll im Jahr 1966 sagte – ich zitiere –: „Kunst muss also zu weit gehen, um herauszufinden, wie weit sie gehen darf [...].“ Das ist zugespitzt; aber es trifft den Kern.
Kunst ist nämlich nicht einfach Meinung in anderer Form: Sie ist offen, sie ist mehrdeutig, widersprüchlich, manchmal unverständlich oder verstörend. Ein Kunstwerk aber ist kein Endpunkt, sondern ein Angebot und Anstoß zur Auseinandersetzung. Deshalb schützt das Grundgesetz die Kunst sogar stärker als die reine Meinungsäußerung.
Wir sollten uns gerade dann mit ihr auseinandersetzen, wenn sie zu weit geht. Das heißt aber nicht, dass alles erlaubt ist. Die Grenzen liegen dort, wo Rechte, vor allem die Menschenwürde, verletzt werden oder wo strafbare Inhalte vorliegen, beispielsweise bei der Volksverhetzung.
Diese Grenze ist bewusst hoch angesetzt. Es reicht nicht, dass Kunst uns empört. Es reicht nicht, dass Kunst provoziert oder verstört. Es reicht auch nicht, dass Kunst gegen unsere moralischen Überzeugungen ist. Die entscheidende Frage ist: Verletzt ein Werk Rechte, oder fordert es uns nur heraus? Das ist der entscheidende Unterschied; denn sonst geraten wir schnell in eine Richtung, in der nicht mehr das Recht entscheidet, sondern das Empfinden.
Ich will einen Punkt klar benennen: Kritik an Kunst ist selbstverständlich. Sie ist sogar notwendig, wenn Kunst nicht nur Ästhetik sein soll. Problematisch wird es aber, wenn aus der Kritik der Anspruch erwächst, die Kunst politisch einzuhegen oder einzuschränken, wenn Förderentscheidungen an enge oder unklare Erwartungen geknüpft werden.
Misstrauen gegenüber vielfältigen künstlerischen Perspektiven darf nicht zur Grundlage von politischen Entscheidungen werden,
sonst verschiebt sich etwas. Dann geht es nicht mehr um Auseinandersetzung, sondern um Kontrolle.
Und bei der Kunst sollte es immer um Auseinandersetzung gehen.
Der Staat hat die Aufgabe, Kunst zu ermöglichen. Er soll fördern, Räume schaffen und Strukturen sichern, auf die sich Kunst und Kultur verlassen können. Aber der Staat darf nicht entscheiden, welche Kunst erwünscht ist und welche nicht.
Kunstfreiheit gilt nicht nur für das, was uns gefällt und uns überzeugt; sonst wäre es keine Freiheit.
Genau darin liegt ihr Kern. Am Ende geht es um mehr als Kunst und Kultur. Es geht um unsere Demokratie und unsere Freiheit, auch dann, wenn wir selbst künstlerisch gar nicht tätig sind. Die Kunstfreiheit ist die Erlaubnis, den Staat zu kritisieren, auch scharf, laut, irritierend.
Und unser Grundgesetz mutet uns zu, dass wir das aushalten, gerade wir Politikerinnen und Politiker in diesem Haus. Gleichzeitig haben wir in diesem Haus aber auch die Aufgabe, dass wir diese Freiheit schützen. Also liegt es an uns, diese Zumutung anzunehmen. Oder um es mit Danger Dan zu sagen: „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt.“
Herzlichen Dank.