Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Lieber Truels Reichardt, es gab eine Petition. Ich will das voranstellen – denn ich bin Mitglied im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages –: Ich bitte alle, dass man zukünftig die Petitionen dort einreicht, wo sie hingehören, nämlich beim Deutschen Bundestag. Dann behandeln wir sie im Petitionsausschuss. Ich glaube, das ist der richtige Weg.
Das heißt aber nicht, dass es bei der Petition um das falsche Thema geht. Ulle Schauws hat es gesagt: Wir haben das in den Koalitionsvertrag geschrieben, wir prüfen das, und wir gehen auch davon aus, dass wir es hinbekommen.
In der familienrechtlichen Praxis, aus der ich noch nicht so lange raus bin, lernt man schnell: Es gibt unterhaltspflichtige Eltern, die Unterhalt zahlen könnten und es nicht tun. Und es gibt Eltern, die Unterhalt nicht zahlen, weil sie es schlicht nicht können, weil der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig ist.
Beides gehört zu unserer Realität. Wenn kein Unterhalt fließt, dann springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein, und diese Leistung ist richtig und wichtig. Sie schützt Kinder, wenn ein Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt oder nachkommen kann.
Aber sie hat auch eine klare Funktion: Sie überbrückt, sie ersetzt nicht. Mit einem jährlichen Volumen von rund 1,3 Milliarden Euro vom Bund und 1,9 Milliarden Euro von den Ländern ist der Unterhaltsvorschuss ein starkes Signal der Unterstützung für Alleinerziehende und ihre Kinder. Diese Mittel sind gut investiert; aber sie müssen zielgerichtet eingesetzt werden.
Denn jede staatliche Hilfe verliert ihre Kraft, wenn sie Verantwortung dauerhaft ersetzt.
Der Antrag der Linken würde diese Grenze verwischen. Darin wird beispielsweise vorgeschlagen, Anspruchsgrenzen weiter auszudehnen, Bedarfskriterien zu lockern und den Unterhaltsvorschuss bis zum 25. Lebensjahr zu verlängern.
Das ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Das wäre nicht mehr gezielte Unterstützung für Kinder in der Situation des Ausfalls von Unterhalt, sondern der Einstieg in ein dauerhaftes Ersatzsystem. Das lehnen wir ausdrücklich ab; denn der Kindesunterhalt bleibt in erster Linie eine elterliche Pflicht.
Wir müssen gemeinsam mit den Ländern, die den Vollzug des Unterhaltsvorschusses verantworten, dafür sorgen, dass die Verfahren effizienter werden, dass wir mehr als die knapp 20 Prozent zurückholen. Das gelingt uns viel zu selten; nur ein Fünftel der gezahlten Beträge wird erstattet.
Wir brauchen klarere Verfahren, schnelle Abläufe und eine engere Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Familienkassen und Finanzbehörden. Wenn Daten besser genutzt und Zuständigkeiten klar geregelt werden, dann kann Unterhalt auch konsequenter eingefordert werden. Ein gerechtes System verlangt beides: den Schutz der Kinder und die Verpflichtung der Eltern. Wer zahlen kann, soll zahlen, wer es nicht kann, bekommt Hilfe, und wer Verantwortung trägt, muss sie auch wahrnehmen.
Vielen Dank.