Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an Schulen ist kein Randphänomen, das wir kleinreden sollten. Jeder Angriff auf eine Lehrkraft, jede Einschüchterung, jeder Vorfall, der Schülerinnen und Schülern das Gefühl nimmt, in Sicherheit lernen zu können, ist einer zu viel. Darin sind wir uns, glaube ich, im Haus hier einig.
Aber – und das ist entscheidend – die Art und Weise, wie die AfD das Thema angeht, verdient nicht unsere Zustimmung.
Dieser Antrag ist kein Beitrag zur Lösung; er ist der Versuch, mit berechtigten Sorgen von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern politisches Kleingeld zu machen.
Schauen wir auf die Realität: Schulen sind zunächst einmal Ländersache.
Das ist kein bürokratisches Detail; das ist gelebter Föderalismus. Und das funktioniert.
Die Landesschulbehörden, die Landespolizeien, die Landesjustizbehörden sind zuständig; sie sind präsent, und sie bearbeiten die Vorfälle auch. Gewaltprävention ist in den Kultusministerien der Länder fest verankert. Das ist nicht Untätigkeit; das ist Kompetenz dort, wo sie hingehört: nahe an den Schulen, nahe an den Lehrerinnen und Lehrern, nahe an den Kindern und Jugendlichen.
Und der Bund? Der Bund handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten. Mit dem Startchancen-Programm fördern wir bundesweit über 4 000 Schulen, die in sozial herausfordernden Lagen arbeiten. Denn wir wissen: Wo Bildungsgerechtigkeit fehlt, entstehen Spannungen.
Wer Sozialungleichheit bekämpft, betreibt auch wirksame Gewaltprävention.
Bundesministerin Karin Prien besucht diese Schulen, spricht mit Schulleiterinnen und Schulleitern, mit Lehrkräften, mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Das ist gelebtes Engagement.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute noch einen zweiten Antrag der AfD, der vorgibt, Kinder und Jugendliche vor religiösem Zwang, Mobbing und sogenanntem Konversionsdruck zu schützen. Auch hier gilt: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist selbstverständlich Kernaufgabe des Staates. Ihre Grundrechte, ihre Würde und ihre freie Entfaltung dürfen nicht zur Disposition stehen.
Aber auch dieser Antrag löst kein Problem; er vermischt reale Herausforderungen wie Mobbing mit pauschalen Verdächtigungen gegenüber religiösem Leben. Er suggeriert strukturelle Gefahren, wo differenziertes Hinschauen notwendig ist, und er versucht erneut, über den Umweg des Bundes in Zuständigkeiten der Länder einzugreifen, wo wir bestehende Strukturen stärken sollten.
Dabei ist klar: Zwang, Druck und Ausgrenzung, egal ob religiös begründet oder nicht, haben an Schulen nichts zu suchen.
Aber dagegen gibt es auch heute schon Instrumente:
Schulordnungen, Präventionsprogramme, Schulsozialarbeit, klare Interventionsketten. Was wir brauchen, ist nicht Misstrauen, sondern Vertrauen in die Arbeit vor Ort und deren weitere Stärkung.
Es gilt: Eine gewaltfreie und diskriminierungsfreie Lernumgebung ist keine Selbstverständlichkeit, aber sie ist eine gesellschaftliche Verpflichtung. Wir nehmen sie ernst.
Deshalb lehnen wir beide Anträge ab – nicht weil uns das Thema gleichgültig wäre, sondern weil diese Anträge keine Lösungen bieten. Sie schaffen Misstrauen, wo Zusammenarbeit gefragt ist, sie vereinfachen, wo Differenzierung nötig ist.
Was wirklich hilft, ist: mehr Startchancen-Schulen, mehr Schulsozialarbeit, mehr Unterstützung für Lehrkräfte und eine klare Haltung gegen jede Form von Extremismus und Ausgrenzung.
Dafür stehen wir, und wir stimmen den Anträgen nicht zu.
Vielen Dank.