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68. Sitzung
Donnerstag, 26. März 202621. Wahlperiode, 68. SitzungBeratung des Antrags der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD — Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 94 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen des Bundeshaushaltsgesetzes 2025, des Bundeshaushaltsgesetzes 2026 und des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
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Manche Sachen muss man auch klarstellen. – Herr Haase, Sie stellen sich hierhin und sagen, das sei kein Verfassungsbruch. Da lohnt sich ein Blick auf die Zahlen; das ifo-Institut hat es ja ausgerechnet. Sie durften durch die Verfassungsänderung und das SVIKG und die dort angepasste Investitionsquotenberechnung 24,3 Milliarden Euro mehr Schulden machen – und haben nur 1,3 Milliarden Euro mehr Investitionen getätigt. Man sieht also ganz deutlich anhand der Zahlen, dass das nicht zusätzlich ist.

Selbst wenn Sie jetzt sagen, nächstes Jahr sei es nicht ganz so schlimm, ist es immer noch schlimm. Es ist immer noch ein Missbrauch des Sondervermögens, indem Sie hin- und herbuchen. Beispiel Verkehrsetat. Dort nehmen Sie Investitionen aus dem Kernetat heraus und schieben sie in das Sondervermögen. Das ist die Zweckentfremdung, über die wir hier reden.

Es ist also sehr mutig, dass Sie sich hierhinstellen und sagen, es gebe gar keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Deswegen wollen wir das ja vom Verfassungsgericht prüfen lassen.

Beifallbei der AfD