Sehr geehrter Herr Kollege von der AfD, offenbar haben Sie meine Worte sehr getroffen; denn in der Zwischenfrage, zu der Sie sich gemeldet haben, war gar keine Frage versteckt. Ich weiß jetzt nicht, was ich darauf antworten soll. Auf alle Fälle muss man ganz klar sagen: Konkrete Vorschläge haben Sie nicht gebracht.
Der Herr Brandner wird im Nachgang sicherlich noch die Möglichkeit haben, Ihre Einsparvorschläge konkret zu benennen.
Dann sind wir mal gespannt, ob dabei wirklich mehr herumkommt als lauter heiße Luft zu über 1 000 Anträgen, die Sie in der Vergangenheit gemacht haben.
– 2 100-mal heiße Luft. Okay, dann sind wir uns einig.
Nun in aller Klarheit vorweg: Die verfassungsrechtlich gebotene Zusätzlichkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität ist gewährleistet, sofern im Kernhaushalt eine um finanzielle Transaktionen bereinigte Investitionsquote von 10 Prozent eingehalten wird. Diese Voraussetzung wird sowohl im Haushalt 2025 als auch im Haushalt 2026 erfüllt. Man kann ja über die Zweckmäßigkeit einzelner Abgrenzungen diskutieren. Man kann strengere Transparenz wünschen. Man kann ein schärferes Monitoring verlangen. All das ist legitim. Aber daraus folgt nicht, dass eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Die Vorgängerregierung – ja, man mag sich kaum mehr an die Ampel erinnern – ist exakt am Haushalt zerbrochen. Deshalb konnte erst nach dem neuen Aufstellungsverfahren ab Oktober letzten Jahres die neue Finanzarchitektur in Kraft treten. Jetzt, nach gerade mal einem halben Jahr, Bilanz zu ziehen, ist doch – da muss man wirklich fair sein – sehr verfrüht. Ich bitte hier wirklich um mehr Fairness gegenüber allen Verantwortlichen, aber vor allem auch gegenüber den wirtschaftlichen Stakeholdern.
Man muss zudem relativieren: Die beschlossenen 500 Milliarden Euro teilen sich auf in 300 Milliarden Euro zur Unterstützung des Kernhaushalts, 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds und 100 Milliarden Euro, die an die Länder und an die Kommunen gingen. Die zusätzlichen 300 Milliarden Euro des Bundes sind, aufgeteilt auf zwölf Jahre, gerade mal 25 Milliarden Euro durchschnittlich pro Jahr, was im Schnitt nicht mal 5 Prozent des regulären Gesamthaushalts ausmacht. Sie sehen: Die Debatte wird teilweise sehr übertrieben geführt, und diese Mittel alleine können natürlich nicht alle Probleme Deutschlands lösen.
– Sie können nicht alle Probleme Deutschlands alleine lösen. Sehr genau.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Sondervermögen ist kein Selbstzweck. Es ist eine Antwort auf einen realen Investitionsstau. Es ist eine Antwort auf sanierungsbedürftige Verkehrswege. Es ist eine Antwort auf überlastete Netze, auf Modernisierungsdefizite in Kommunen, Ländern und im Bund. Und es ist eine Antwort auf die zentralen Fragen, wie wir in Deutschland wieder wettbewerbsfähiger werden, wie wir Wachstum schaffen, wie wir Beschäftigung sichern und wie wir den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder stärken.
Dazu braucht es zusätzlich eine große Sozialstaatsreform. Wir müssen ran an die Sozialgesetzgebung. Wir können uns am Ende diese überbordende Ausgabenpolitik im konsumtiven Bereich in Deutschland nicht mehr leisten. Wir als CDU/CSU setzen deshalb gemeinsam mit unserem Koalitionspartner SPD alles daran, die fiskalpolitische Vertrauenswürdigkeit Deutschlands wieder zu stärken – zur Stabilisierung unserer Demokratie und unseres gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsraums in Europa.
Herzliches „Vergelts Gott!“ fürs Zuhören.