Zum Inhalt springen
69. Sitzung
Freitag, 27. März 202621. Wahlperiode, 69. Sitzunga) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) — – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) — – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD — Private Altersvorsorge modernisieren – ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen — – zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark
2 VermerkeReaktionswert: niedrig134 Wörter Im Protokoll lesen

Frau Kollegin, vielen Dank, dass Sie noch mal auf diesen Punkt eingehen. Ich glaube an die Freiheit – und auch an die Freiheit der Entscheidung.

Der Sparer und die Sparerin haben bei Abschluss eines Vertrages über ein Altersvorsorgedepot durch die Wahl ihres Produktes die Möglichkeit, über die Sparphase zu bestimmen. Die Entscheidung, ob sie eine Rente bis zum Lebensende, also eine Leibrente ohne Begrenzung, oder eine Auszahlung nach einem Auszahlungsplan haben wollen, treffen sie erst, wenn sie am Ende der Sparphase sind. Und ich weiß auch nicht, wer sie dabei unter Druck setzen sollte. Das heißt, die Bürgerin und der Bürger haben die völlige Entscheidungsfreiheit.

Ich und meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion glauben an diese freie Entscheidung. Da sollte es auch keine Bevormundung geben. Das ist ein entscheidender Vorteil bei dieser Reform.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Im besten Fall haben Sie es nicht verstanden!

Ähnliche Reden