Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als im Jahre 2002 die Riester-Rente als staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt wurde, sollte sie gerade bei sozialversicherungspflichtig Arbeitenden die Versorgungslücke im Alter schließen. Der Gesetzgeber setzte damals auf Freiwilligkeit und lobte im Gegenzug attraktive Zulagen für Eigenbeiträge der Sparer aus.
Heute, 24 Jahre später, stellen wir fest, dass die Riester-Rente nominell zwar ein großer Erfolg war, aber an vielen Stellen – darauf ist Herr Minister schon eingegangen – zu kompliziert, zu bürokratisch, zu teuer und vor allen Dingen zu renditearm war.
Infolgedessen wurde die Riester-Rente in den Medien mehr als kritisch beurteilt. Gerade in der Niedrigzinsphase standen Garantieverpflichtungen einer renditeträchtigen Anlage entgegen. Lediglich die staatliche Zulage stellte die Rendite dar, und eine breit gestreute Anlage in Aktien konnte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht erfolgen. Am Ende waren die Angebote zum Abschluss einer solchen Riester-Rente weder für den Sparer noch für den Anbieter interessant. Von den in der Spitze 16 Millionen abgeschlossenen Verträgen wurden in jüngster Vergangenheit nur noch knapp 10 Millionen Verträge aktiv bespart, eine Entwicklung, die schon vor zehn Jahren absehbar war, aber aus unterschiedlichen Gründen gesetzgeberisch nicht verhindert wurde.
Neben der sogenannten Beitragsgarantie, nach der zu Leistungsbeginn zumindest die eingezahlten Eigenbeiträge und staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen mussten, gab es weitere Punkte, die einer erfolgreichen Verbreitung dieser Vorsorgeform im Wege standen: teilweise hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die bei Abschluss fällig wurden und einen späteren Wechsel des Anbieters unattraktiv machten, und die weitestgehende Beschränkung auf versicherungsnahe Produkte, die eine lebenslange Rente versprachen, aber aufgrund der Vorgaben nur überschaubare Anlageerfolge erzielten, ferner eine komplexe Fördersystematik, die in fester Relation zum Bruttoarbeitseinkommen stand und fortlaufend überprüft werden musste. Infolgedessen kam es jährlich zu Hunderttausenden von Einspruchsverfahren zwischen der Zulagenstelle und dem Sparer bzw. seinem Anbieter.
Das alles muss man vor der aktuellen Kulisse der Geldvermögensverteilung in Deutschland sehen; darauf ist Herr Minister eingegangen. Die Menschen in Deutschland haben nach wie vor den Großteil ihres Geldvermögens in un- oder schwachverzinsten Einlagen. Billionen Euro liegen auf Sicht auf Giro- und Sparkonten, Vermögen, das keine Rendite abwirft, und Kapital, das der Wirtschaft nicht direkt zur Verfügung steht. Die Wirtschaft braucht aber Investoren, die sich mit ihrem Kapital am Erfolg der Unternehmen beteiligen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch die Einführung eines Altersvorsorgedepots ermöglichen wir nunmehr aber gerade die Beteiligung der Kleinsparer am Kapitalmarkt und ermöglichen höhere Rendite mit breiter Risikosteuerung. Ratierliche monatliche Eigenbeiträge, ergänzt um staatliche Zulagen von 30 bzw. 20 Prozent sowie ein breit diversifiziertes Investment in Fonds, führen zu besseren Anlageergebnissen und mobilisieren gleichzeitig Beteiligungskapital für die Wirtschaft – eine Win-win-win-Situation für Bürger, Wirtschaft und Staat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir legen einen Gesetzentwurf vor, der diese Ansprüche erfüllt. Mit der Einführung eines Altersvorsorgedepots können Eigenbeiträge und staatliche Zulagen renditeorientiert angelegt werden und werden bis zum Ende der Sparphase von der laufenden Besteuerung ausgenommen. Sparbeiträge können ferner als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden und mindern das zu versteuernde Einkommen. Die steuerliche Gleichbehandlung von versicherungsförmigen Verträgen und Formprodukten schafft einen fairen Wettbewerb und erhöht die Wahlfreiheit der Sparer. Mit Beginn der Leistungsphase im Alter entscheidet der Sparer dann selbst, ob er eine lebenslange Rente oder einen zeitlich begrenzten Auszahlplan haben möchte. Das verpflichtende Angebot eines Standardproduktes ermöglicht zudem den Leistungsvergleich zwischen verschiedenen Produktgattungen. Ein damit verbundener Kostendeckel, aber auch der intensive Wettbewerb des Marktes garantieren ferner, dass der Sparer ein gutes Anlageergebnis erhält. Wir schaffen mit dieser Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge eine attraktive, kostengünstige und vor allem renditeträchtige Förderkulisse, damit zukünftig noch mehr Menschen für das Alter vorsorgen können.
Ich danke ausdrücklich dem BMF und den zuständigen Mitarbeitern für den wirklich gelungenen Referentenentwurf. Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens werden wir allerdings sicherlich noch viele Verbesserungsvorschläge diskutieren. Insbesondere die mögliche Erweiterung des Förderberechtigtenkreises sowie eine optionale Öffnung hin zur betrieblichen Altersvorsorge werden Punkte sein, die es zeitnah zu besprechen gilt.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und danke herzlich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stefan Schmidt.