Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um das Staatsangehörigkeitsrecht zeigt eines: Bei der Staatsangehörigkeit geht es nicht bloß um einen Verwaltungsakt oder einen bürokratischen Akt im Hinterzimmer, sondern um Zugehörigkeit, um Identität und, ja, auch und vor allem um unsere Demokratie.
Deutschland hat beim Staatsangehörigkeitsrecht zwei historische Wendepunkte erlebt. Die erste Reform wurde von Rot-Grün Anfang der 2000er-Jahre umgesetzt: Schluss mit dem aus der Kaiserzeit stammenden Prinzip „Nur wer deutsches Blut hat, kann Deutsche oder Deutscher sein“.
Wir haben stattdessen den Geburtsort ins Zentrum gestellt und damit ein Zeichen gesetzt: Wer hier geboren ist, ist auch von hier. Punkt!
Die zweite große rot-grüne Reform haben wir in der letzten Legislaturperiode durchgesetzt. Endlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht.
Ein längst überfälliger Schritt, Herr Hoffmann – und ein voller Erfolg:
ein regelrechter Boom bei den Einbürgerungen. Menschen, die seit Jahren hier leben, arbeiten, Kinder großziehen, sich längst als Teil dieser Gesellschaft fühlen, sich hier zu Hause fühlen,
haben endlich die Möglichkeit bekommen, auch rechtlich dazuzugehören.
Aber was passiert jetzt? Anstatt diesen Erfolg, das erfolgreichste Gesetz der letzten Legislaturperiode,
zu feiern, Herr Hoffmann, anstatt sich zu freuen, dass Menschen sich zu unserem Land bekennen, machen Sie Stimmung, Stimmung gegen die privilegierte Einbürgerung, gegen Menschen, die sich durch ihre besondere Integrationsleistung ausgezeichnet haben: unsere Hochqualifizierten, die wir im Land halten wollen. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur falsch, sondern auch gefährlich.
Eine lebendige Demokratie erkennt man auch daran, ob sie bereit ist, Zugehörigkeit zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, wenn Wohnbevölkerung und Wahlbevölkerung auseinanderdriften – da ist unser Bundesverwaltungsgericht klar –, ist unsere Antwort Einbürgerung und nicht Ausgrenzung. Wir öffnen die Tür, wir schließen sie nicht.
Herr Seif hat es schon gesagt: Nun kommt dieser AfD-Antrag. Aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Demokratinnen und Demokraten,
das Bundesverfassungsgericht war hier im NPD-Verbotsverfahren 2017 eindeutig: Wenn eine Partei wie die AfD zwischen „indigenen Deutschen“ und „Passdeutschen“ unterscheidet, wenn sie darüber schwadroniert, wer angeblich Träger deutscher Kultur ist und wer nicht, dann ist sie gesichert auf dem Weg zum Parteiverbot.
Wir werden diesen Antrag ablehnen, und wir werden weiter für ein Staatsangehörigkeitsrecht kämpfen, das die Realität dieses Landes abbildet: vielfältig, offen, demokratisch. Denn Zugehörigkeit ist kein Privileg, sie ist ein Recht, und das werden wir verteidigen gegen alle, die es angreifen wollen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.