Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Für uns als Unionsfraktion, liebe Frau Lay, ist völlig klar: Die Bekämpfung von Mietwucher ist ein zentrales Ziel für uns. Denn wir alle sehen natürlich, dass die Frage des bezahlbaren Wohnens für den Zusammenhalt in der Gesellschaft zentral ist.
Eine Wohnung ist nicht ein Gut wie jedes andere, sie ist nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern sie ist natürlich auch Raum für persönliche Freiheit, für Rückzug und am Ende ein Stück Heimat.
📢Zuruf von der Linken: Dann stimmen Sie zu!
Deswegen ist für uns als Union auch völlig klar: Wer eine Zwangslage ausnutzt, der gehört natürlich bestraft. Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass wir starke soziale Leitplanken im Mietrecht haben.
Aber die entscheidende Frage ist, welche politische Konsequenz wir daraus ziehen. Was ist der richtige Lösungsansatz,
📢Violetta Bock [DIE LINKE]: Unser Antrag ist die Lösung!
um die schwarzen Schafe, die das dennoch tun, am Ende auch am Kragen zu packen? Da steht für mich, da steht für uns an erster Stelle, dass wir die Grundlage beseitigen müssen, wieso es überhaupt dazu kommen kann,
📢Zuruf von der Linken: Aha!
dass Zwangslagen ausgenutzt werden.
Das heißt, wir müssen die Beseitigung der Zwangslage in den Mittelpunkt unseres politischen Tuns rücken. Das können wir eben nicht alleine durch immer noch mehr Regulierung erreichen, sondern wir müssen dafür sorgen, dass es unserem Land gelingt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Bauen, bauen, bauen“, so wie die Bundesbauministerin das auch vorhat, das ist ganz zentral.
👏bei der CDU/CSU sowie der Abg. Nancy Faeser [SPD]
Natürlich sind wir nicht naiv. Natürlich brauchen wir auch Ordnungsrecht; das ist ja gar keine Frage. Wir haben deswegen starke soziale Leitplanken im Mietrecht. Wir haben, wie ich finde, das beste Mietrecht in ganz Europa. Unsere Mieterinnen und Mieter sind sehr stark geschützt, und das ist auch gut so. Aber wir dürfen bei allem nicht den Ausgleich der Interessen aus dem Blick verlieren.
Es geht um den Ausgleich der Interessen von Mieterinnen und Mietern und Vermietern, es geht aber auch um die anderen gesamtgesellschaftlichen Ziele, die für uns wichtig sind. Wie schaffen wir es, unsere Klimaschutzziele zu erreichen? Das geht nur, wenn wir energetisch modernisieren. Wie schaffen wir es, den demografischen Wandel zu bewältigen?
📢Zuruf von der Linken: Zum Thema!
Das geht nur, wenn wir zum Beispiel für seniorengerecht gestaltete Bäder sorgen.
All das erfordert Geld, das erfordert Investitionen. Deswegen ist für uns ganz wichtig, dass all das, was wir tun, am Ende nicht dazu führt, dass nicht mehr gebaut werden kann,
📢Katalin Gennburg [DIE LINKE]: Scheindebatten!
dass es keinen Neubau mehr gibt, dass es keine Investitionen in energetische Modernisierung und altersgerechten Umbau mehr gibt. Es darf am Ende kein Investitionshemmnis durch solche Regelungen geschaffen werden, meine Damen und Herren.
📢Zuruf von der Linken: Investorenpartei!
Und genau das ist es, was wir uns in der Koalition vorgenommen haben. Frau Lay, Sie haben es schon erwähnt: Wir setzen eine Expertenkommission ein, die bis Ende 2026 sehr konkrete Vorschläge erarbeiten wird, wie wir mit diesen Phänomenen umgehen werden. Dazu gehört auch die Regelung in § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Ich will dieser Arbeit überhaupt nicht vorgreifen; aber ich finde schon, dass man zwei, drei Aspekte, die wichtig und zentral für diese Kommission sind, hier erwähnen muss.
Zum einen sprechen wir hier über das Wirtschaftsstrafgesetz. Das heißt, diejenigen, die der Regelung zuwiderhandeln, werden bestraft, die kriegen eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgebrummt. Da finde ich schon, dass man schauen muss, dass dahinter am Ende auch ein strafwürdiges Handlungsunrecht steht.
📢Hanna Steinmüller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!
Das, was Sie jetzt vorschlagen, ist, dass man das subjektive Tatbestandsmerkmal, das wir in der aktuellen Rechtslage in § 5 Wirtschaftsstrafgesetz haben, streicht. Das heißt, allein der Umstand, dass eine bestimmte Miete um 20 Prozent überschritten wird, führt dazu, dass man bis zu 100 000 Euro Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt bekommt. Das finde ich mit Blick auf unseren verfassungsrechtlich tief verankerten Schuldgrundsatz problematisch. Ist es richtig, wenn man jemandem überhaupt nicht vorwerfen kann, dass er eine Zwangslage ausgenutzt hat, dass das am Ende dazu führt, dass er hart bestraft wird? Da habe ich Fragezeichen.
Ich habe auch Fragezeichen, weil man mit Blick auf den Bestimmtheitsgrundsatz, den wir auch in unserer Verfassung niedergeschrieben haben, sagen muss: Diese Regelung, die jetzt geschaffen werden soll, gilt am Ende bundesweit. Sie gilt auch in den Regionen, wo wir zum Beispiel keinen Mietspiegel haben.
Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Lay zu?
Ja, selbstverständlich doch. Immer gern.
Herr Kollege Luczak, ich muss mich jetzt ein bisschen über Ihre doch sehr detailreichen juristischen Ausführungen zu diesem Thema wundern. Der Gesetzentwurf – ich kann es noch mal wiederholen; vielleicht ist es bei Ihnen noch nicht ganz angekommen – stammt ja aus dem von der CSU regierten Bayern. Er ist miteingereicht worden vom schwarz-grün regierten Nordrhein-Westfalen, und er hat eine Mehrheit im Bundesrat, auch unter Zustimmung vieler unionsgeführter Bundesländer, erhalten.
Viele Kommunen, auch unionsgeführte Kommunen, erbitten sich die erleichterte Anwendung dieses sogenannten Mietwucher-Paragrafen. Sie wollen überhöhte Mieten endlich wirkungsvoll verfolgen. Sie wollen, dass wir dieses Gesetz ändern. Auch viele unionsregierte Kommunen und Bundesländer wollen das. Warum stellen Sie sich also an dieser Stelle erneut quer?
👏Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Liebe Frau Kollegin Lay, Sie mögen sich wundern, dass ich hier detailreiche juristische Ausführungen mache. Aber es ist ja eine Debatte des Rechtsausschusses. Deswegen finde ich schon, dass es unsere Aufgabe als Abgeordnete ist, diese verfassungsrechtlichen Fragestellungen genau zu beleuchten, und zwar ganz unabhängig davon, was die Länder und der Bundesrat miteinander besprochen und diskutiert haben.
📢Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Sie haben einen Punkt richtigerweise angesprochen. Natürlich haben die Länder den Impetus, dass sie sagen: Nehmt uns die Last der Verfolgung ab! Macht das Gesetz einfacher! – Um an der Stelle einmal den Philosophen und Staatstheoretiker Montesquieu zu zitieren: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“
📢Hanna Steinmüller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es gibt ja das Gesetz!
📢Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Als Nächstes Hegel, oder was?
Das heißt, die Frage ist: Brauchen wir hier ein Gesetz? Deswegen will ich zum Beispiel ganz konkret auf die Situation in Frankfurt am Main hinweisen. Da hat man in drei Jahren
– ich bin immer noch bei Ihnen, Frau Kollegin, weil Sie mir das vorgeworfen haben – 1 400 Verfahren auf Grundlage des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verfolgt. In drei Jahren 1 400 Verfahren! Über 300 000 Euro an Bußgeldern sind verlangt worden – nach der aktuellen Gesetzeslage. Man hat über 400 000 Euro an Mieten zurückgefordert – nach der aktuellen Gesetzeslage.
Dann muss ich schon fragen: Ist es wirklich eine gesetzliche Lücke, ein gesetzliches Defizit, das wir haben,
📢Hanna Steinmüller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!
oder ist es nicht möglicherweise nur ein Vollzugsdefizit, das wir haben, weil die Behörden vor Ort nicht richtig aufgestellt sind, um das geltende Recht anzuwenden?
Dann komme ich zu einer klaren Erkenntnis: Ich finde, es ist primär ein Vollzugsdefizit. Deswegen ist es auch unsere Aufgabe als Gesetzgeber, zu überlegen: Ist es richtig, das Gesetz zu ändern, oder müssen wir und auch die Länder nicht etwas mehr dafür tun, dass das geltende Recht angewendet werden kann, ohne die Lasten, die damit einhergehen, am Ende auf die Privaten abzuwälzen? Das ist genau der entscheidende Punkt, über den wir sprechen müssen.
Deswegen vielleicht noch einen letzten Gedanken. Ich hatte gerade auf das Bestimmtheitsprinzip verwiesen. Diese Regelung gilt dann auch in Gebieten, wo wir keinen Mietspiegel haben. Das heißt, ein privater Kleinvermieter zum Beispiel, der keine Orientierung anhand eines Mietspiegels hat, muss sich dann fragen: Was ist denn eigentlich die ortsübliche Vergleichsmiete, die ich zulässigerweise nehmen kann? Da wird er zum Teil in große Schwierigkeiten kommen, in richtig große Schwierigkeiten.
Wenn man dann sagt, so wie die Regelung es jetzt vorsieht: „Wenn du das um 20 Prozent überschreitest, dann kriegst du ein Bußgeld in Höhe von 100 000 Euro“, dann glaube ich, dass wir möglicherweise private Kleinvermieter überfordern. Und das, kann ich sagen, will ich nicht.
👏Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU
Deswegen müssen wir uns bei der Arbeit in der Expertenkommission sehr genau anschauen, was jetzt der richtige Lösungsweg ist. Noch mal: Wir müssen mehr bauen. Wir müssen auch regulieren. Aber wir dürfen nicht überregulieren, damit am Ende in unserem Land gar nichts mehr passiert.
Vielen Dank.
👏Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD
Der Abgeordnete Rainer Galla hat nun das Wort für die AfD-Fraktion.