Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir debattieren den Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Stromsteuergesetzes in einer Zeit großer Unsicherheit. Der Irankrieg, fragile Lieferketten und eine angespannte geopolitische Sicherheitslage treiben die Energiepreise. Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger sehen sich teilweise drastischen Verteuerungen gegenüber. Vor diesem Hintergrund klingt die zentrale Forderung der Grünen, die Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß zu senken, erst einmal nachvollziehbar.
Um es gleich deutlich zu sagen: Dem Ziel, Strom für alle perspektivisch günstiger zu machen, stehen wir als CDU/CSU ausdrücklich positiv gegenüber.
Die Senkung der Stromsteuer ist im Koalitionsvertrag vereinbart, und zu dieser Vereinbarung stehen wir.
Im November letzten Jahres haben wir schon gehandelt und mit der Änderung des Stromsteuergesetzes die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie für die Land- und Forstwirtschaft auf das europäische Mindestmaß von 50 Cent pro Megawattstunde gesenkt. Wir haben also dort zuerst gezielt entlastet, wo die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft auf dem Spiel steht. Rund 600 000 Unternehmen profitieren davon und damit auch indirekt die Bürgerinnen und Bürger, weil starke, wettbewerbsfähige Betriebe wertschöpfende Arbeitsplätze sichern und neue schaffen.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Grünen hat einen gravierenden Mangel: Der Forderung nach Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher steht leider keine Antwort gegenüber, wie die Gegenfinanzierung aussehen soll.
Die Grünen selbst veranschlagen die zu erwartenden Steuermindereinnahmen auf 6 Milliarden Euro. Angesichts der aktuell angespannten Haushaltslage ist das keine Marginalie, sondern eine sehr relevante Größenordnung. Diese 6 Milliarden Euro erhöhen den Konsolidierungsdruck auf den Haushalt. Wer solche Steuersenkungen fordert, ohne gleichzeitig eine tragfähige Gegenfinanzierung zu benennen,
handelt nicht verantwortungsvoll.
Hinzu kommt: Die größere Belastung spüren Bürgerinnen und Bürger derzeit nicht zuerst auf der Stromrechnung, sondern an der Zapfsäule. Die Großhandelspreise für Strom sind seit Ende Februar, dem Beginn des Irankriegs, deutlich, um etwa 20 Prozent, gestiegen, die Kraftstoffpreise allerdings, wie wir alle erleben, um ein Vielfaches mehr. Gerade für Pendler und Familien im ländlichen Raum, aber natürlich auch für Unternehmen, besonders für das Handwerk und die Spediteure, sind die drastisch gestiegenen Kraftstoffpreise sehr belastend, für manche kaum zu tragen. Deshalb haben wir zielgerichtete Maßnahmen auf den Weg gebracht, um in dieser außerordentlichen Krisensituation die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel, zumindest temporär, zu reduzieren; beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt haben wir über den Tankrabatt ja ausführlich diskutiert.
Meine Damen und Herren, ja, auch wir wollen, wie die Grünen, perspektivisch eine weitere Entlastung beim Strom,
einen starken Wirtschaftsstandort und gute Rahmenbedingungen für mehr Elektrifizierung. Aber wir wollen dies geordnet und verantwortungsvoll tun.
Dazu gehört zwingend, als Conditio sine qua non, eine nachvollziehbare, tragfähige Gegenfinanzierung jeder weiteren Entlastung.
Genau diese Voraussetzung erfüllt der Gesetzentwurf der Grünen nicht. Er blendet die haushaltspolitische Realität aus und wird der angespannten Finanzlage des Bundes nicht gerecht.
Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.