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71. Sitzung
Donnerstag, 16. April 202621. Wahlperiode, 71. SitzungBeratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD — Mädchen schützen – Tragen des Kinderkopftuchs in öffentlichen vorschulischen und schulischen Einrichtungen verbieten
2 VermerkeReaktionswert: lebhaft118 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Das ist nett. Vielen Dank. – Wenn Eltern also ihre Töchter unter ein Kopftuch zwingen, übertragen sie religiöse Vorschriften von Scham und Geschlechterrollen auf Kinder, die damit nichts zu tun haben. Das sage ich nicht nur als Islamwissenschaftlerin, ich sage das klipp und klar auch als Religionspädagogin, als islamische Religionslehrerin und als Mutter. Und auch als Muslimin sage ich das: Für ein Kinderkopftuch gibt es im Islam keinerlei theologische Grundlage, meine Damen und Herren.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

Ich hoffe, das ist jetzt bei Ihnen angekommen, auch wenn Sie es nicht verstehen wollen.

Ich verstehe sehr viel!

Die islamischen Bekleidungsvorschriften beziehen sich, wenn überhaupt, auf religiös mündige Menschen. Wer Frauen und erst recht Mädchen unter ein Kopftuch zwingt, handelt entweder fundamentalistisch – ganz klar – oder aus religiöser Unkenntnis.

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