Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ein paar Wochen hat unsere Bauministerin Verena Hubertz den Entwurf der Novelle zum Baugesetzbuch vorgestellt, ein Entwurf, der zeigt: Wir handeln. Wir stärken das kommunale Vorkaufsrecht: rechtssicher, wirksam und praxistauglich. Und spätestens seit der laufenden Anhörung von Ländern und Verbänden dürfte auch klar sein: Viele der Forderungen aus dem Antrag der Linksfraktion, die vernünftigen Charakter haben, sind darin bereits enthalten. Aber wir machen keinen Schnellschuss, sondern handeln strukturiert, verantwortungsvoll und mit der nötigen Sorgfalt.
Was bedeutet das konkret? Wir geben unseren Städten und Gemeinden ein deutlich geschärftes Instrument in die Hand, mit dem sie aktiv gestalten können. Denn das Vorkaufsrecht ist für uns nicht nur ein juristisches Werkzeug. Es steht für Kommunen, die in der Gestaltung ihrer Räume handlungsfähig sein sollen – im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger.