Nein. – Die preisdämpfende Wirkung eines hohen kommunalen bzw. gemeinnützigen Wohnungsbestandes ist gut erforscht und durch Studien belegt. Wir als Grüne haben bereits im Januar hier im Plenum einen Antrag eingebracht und gefordert, die Vorkaufsrechte wieder praktikabel auszugestalten. Denn nur wenn wir die Kommunen wieder in die Lage versetzen, ihre Bodenpolitik aktiv zu gestalten, können sie über diesen Boden auch im Sinne einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung verfügen. Geben Sie den Kommunen eine Chance, hier selbst zu agieren!
Der neue Referentenentwurf des Ministeriums sieht nun tatsächlich – zumindest teilweise, wenn auch nicht ausreichend – eine Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte vor. Auch dort, wo die Union in den Ländern Regierungsverantwortung hat, scheint sie dies durchaus verstanden zu haben. In Nordrhein-Westfalen hat Ina Scharrenbach mit uns Grünen ein Faires-Wohnen-Gesetz auf den Weg gebracht. Und auch hier in Berlin haben CDU und SPD 2023 in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel vereinbart, den kommunalen Wohnungsbestand schrittweise wieder auf eine halbe Million Wohnungen zu erhöhen.
Mich hat es deshalb sehr irritiert, Herr Luczak, dass die Unionsfraktion bzw. Sie diesem Vorschlag der SPD postwendend öffentlich in die Parade gefahren sind. Die Auseinandersetzung innerhalb der Koalition dampft also noch. Aber, meine Damen und Herren, von nichts kommt nichts.
Ich kann daher Frau Bundesministerin Hubertz und der SPD-Bundestagsfraktion nur zurufen: Bleiben Sie dieses Mal standhaft – standhaft für kommunale Vorkaufsrechte, die es den Kommunen ermöglichen, den kommunalen Wohnungsbestand wieder auszubauen. Das fordern nicht nur die Linken und wir Grüne, sondern auch einhellig alle Kommunen in diesem Land.
Vielen Dank.