Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in diesem Land leiden nicht nur unter der Pandemie und steigenden Preisen, sondern seit Jahren auch unter steigenden Mieten. Es ist also eine der großen Aufgaben, die vor uns liegt, sicherzustellen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger weiterhin in seinem Heimatquartier wohnen kann. Wohnen darf nicht zu einem Luxus- oder einem Spekulationsgut verkommen.
Unsere Aufgabe ist es, die Kommunen in ihren Handlungsoptionen zu stärken und zu stützen. Bei einem völlig überhitzten Immobilienmarkt, in dem eben buchstäblich der Markt nicht mehr regelt, ist die Erwartung von Bürgerinnen und Bürgern, dass die Politik für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgt.
Nicht nur in Berlin oder München haben wir es mit galoppierenden Grundstückspreisen zu tun. Auch in Kommunen wie in meinem Wahlkreis Mannheim stemmen sich die Rathäuser mit enormen Kraftanstrengungen gegen Wohnraumknappheit und tun mit den begrenzten Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen, was sie können: mit Bodenfonds, Quoten, Sanierungssatzungen und vielem mehr.
Aus meiner eigenen kommunalpolitischen Erfahrung weiß ich auch ganz genau: Unsere Städte und Gemeinden brauchen mehr Handlungsspielraum, mehr Instrumente und natürlich auch mehr Mittel. Sie brauchen den Zugriff auf Grund und Boden, und zwar möglichst zum Verkehrswert und nicht zu völlig überhitzten Marktpreisen.
Für mich ist ganz klar: Perspektivisch braucht es ein allgemeines Vorkaufsrecht der Kommunen für Grundstücke auf dem eigenen Hoheitsgebiet. Nur so haben wir die Möglichkeit, die Wohnraumfrage langfristig in den Griff zu bekommen. Wir müssen den Kommunen die Möglichkeit geben, dafür zu sorgen, dass die Menschen in ihren Quartieren wohnen bleiben können. Die Milieuschutzsatzungen sind dafür ein wichtiger Baustein, welcher dann aber sinnvollerweise gemeinsam mit einem starken Vorkaufsrecht eingesetzt werden sollte.
Aber auch die Bundesländer sind hier gefragt. Sie müssen die bereits vorhandenen Instrumente auch zeitnah in Rechtsverordnungen umsetzen,
so wie es der Städtetag unlängst in einem dringlichen Appell an die Länder bekräftigte.
Neben den üblichen Verdächtigen Bayern und Hessen hat sich auch mein Bundesland, Baden-Württemberg, in dieser Frage bislang nicht mit Ruhm bekleckert.
Ich meine, ich will ja nicht ungerecht sein: Die grün-schwarze Landesregierung hat ja erst fünf Jahre Wohnraum-Allianz hinter sich und noch sieben Jahre Strategiedialog Wohnen vor sich. Mit einer Rechtsverordnung für ein kommunales Vorkaufsrecht lässt sie sich aber noch Zeit, ebenso wie mit einer Zweckentfremdungssatzung für Mietwohnungen. Genau das wäre aber gerade im Südwesten des Landes so wichtig; denn in Baden-Württemberg liegen 16 der 30 teuersten Kommunen Deutschlands. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus „The Länd“, damit darf man sich nicht abfinden.
Innerhalb der SPD-Fraktion sind wir uns jedenfalls einig: Wir werden schnellstens einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Das Ganze muss aber nicht nur zügig, sondern auch genau umgesetzt werden.
Liebe Kollegen von der Linken, vielen Dank, dass Sie dieses Problem wiederholt aufgreifen. Aus unserer Sicht ist aber Ihr Vorschlag zu unbestimmt und damit potenziell auch streitanfällig, weshalb wir – das wird Sie nicht wundern – einen eigenen Gesetzentwurf vorbereiten und vorlegen werden.
Ich denke aber, dass wir uns einig sind, dass es eine wasserdichte Lösung braucht, mit der die Rathäuser dieser Republik auch verlässlich arbeiten können. Daran wollen wir gerne gemeinsam arbeiten, damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft bezahlbar wohnen können.
Vielen Dank.