Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war klar, dass sich die Koalition für diesen Gesetzentwurf feiert. Aber er bleibt ein Lehrbuchbeispiel für schlechte Gesetzgebung. So ist er bis zur Unverständlichkeit in einem schlechten Stil verfasst. Bezeichnenderweise legen Sie ja der Kreditwirtschaft die Verwendung verständlicher Sprache ans Herz, schaffen dann aber selbst Satzungetüme wie etwa folgenden im neuen § 506 BGB – ich zitiere –:
„Wenn ein Unternehmer, der kein Kleinstunternehmen oder kein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG ist, Dienstleistungen der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 anbietet, […].“
Spätestens an dieser Stelle fangen dann selbst Juristen an, von vorne zu lesen, um herauszufinden, was Sie eigentlich wollen. Und da ist der über zwölf Zeilen gehende Satz noch nicht mal bei der Hälfte angelangt.
Der Anwender dieser Norm muss auch tief in die EU-Richtlinien schauen, um herauszufinden, was Sie mit „Dienstleistungen der Informationsgesellschaft“ gemeint haben. Im BGB, auch im neuen, steht da nämlich nichts. Ich habe mich mal auf die Suche gemacht und bin zufällig auf die wichtige Erkenntnis gestoßen, dass Habermas die Komplexität als ein wesentliches Beispiel der Informationsgesellschaft betrachtet hat, die zu Ungewissheit und zu Überforderung führe. Ich fand, das passt ziemlich gut zu Ihrem Gesetzentwurf.
Ich durfte mein Studium noch zu einem Zeitpunkt absolvieren, als das BGB von der Kontaminierung durch schlechtes Europarecht verschont und damit lesbar und verständlich war. Die neuen Jurastudenten haben mein Mitgefühl. Wer heute das Verbraucherkreditrecht lernen möchte, der wird fluchen oder über solchen Sätzen wie den eben zitierten einschlafen.
Im Übrigen geht dieses Satzmonster ja noch weiter und enthält am Ende ein Musterbeispiel schlechter Umsetzung. Die Regelung erfordert nämlich, dass kein Dritter das Darlehen, den Zahlungsaufschub oder die sonstige Finanzierungshilfe erwirbt. Da stellt sich dem Leser natürlich die Frage, wie man denn nach deutschem Recht ein fremdes Darlehen erwirbt und warum zum Teufel man das tun sollte.
Wenn Sie mir erklären, wie das geht, kaufe ich mir dann ein Auto auf Pump? Sie dürfen dann gerne mein Darlehen kaufen. Ich mache Ihnen auch einen guten Preis.
Aber ich weiß natürlich, was Sie meinen. In der Begründung steht drin – erst in der Begründung, nicht im Gesetzestext –, dass Sie Vertragsübernahmen meinen und dass es Ihnen darum geht, die übliche Abtretung, die Sie gerade genannt haben, gerade nicht erfassen zu wollen. Aber warum, meine Damen und Herren, regeln Sie es dann nicht auch genau mit diesen Worten, sondern beschreiben was, was es weder im Zivilrecht noch in der Praxis gibt? Die Antwort ist einfach: Weil Sie auf Teufel komm raus eine übergriffige EU-Richtlinie umsetzen wollen. Ob das für den Rechtsanwender Sinn ergibt, ist für Sie völlig belanglos, meine Damen und Herren.
Dann enthält Ihr Gesetzentwurf auch noch Zielkonflikte. So schränkt er im neuen § 37a Bundesdatenschutzgesetz die automatisierte Erstellung von Wahrscheinlichkeitswerten für Zahlungsausfälle stark ein. Dadurch sinkt natürlich der Prognosewert, weil wichtige Daten wie Zahlungsein- und -ausgänge eben nicht verwendet werden dürfen, und damit steigt das Risiko der Überforderung. Genau das wollen Sie aber eigentlich verhindern.
Macht aber nichts, meine Damen und Herren; denn die genannten Regelungen lassen sich leicht umgehen dank der Datenschutz-Grundverordnung durch die ausdrückliche Einwilligung des potenziellen Darlehensnehmers. Der braucht nur ein zusätzliches Formular zu unterschreiben; eine Seite reicht. Es braucht also nur ein Formular, und das wird der Darlehensnehmer auch unterschreiben; denn anderenfalls bekommt er entweder kein Darlehen oder eben einen höheren Zins und muss dann ein paar Hundert oder Tausend Euro, je nach Finanzierungshöhe, mehr bezahlen. Diese Regelung, meine Damen und Herren – immerhin dicht bedruckte anderthalb DIN-A4-Seiten – ist damit das Papier nicht wert, auf dem es mal gedruckt werden wird.
Meine Damen und Herren, Überschuldung resultiert oft aus mangelndem Einschätzungsvermögen der sich langfristig ergebenden Belastung. Um daran etwas zu ändern, müsste man frühzeitig Wissen vermitteln, und zwar auch durchaus grundsätzliches. Ich komme ja aus Thüringen. Thüringen hat beim PISA-Test noch verhältnismäßig gut abgeschnitten. Aber auch bei uns gibt es Schulen, in denen zum Teil nicht mal 20 Prozent der Schüler die Mathevorprüfung bestehen. Meine Damen und Herren, wer den Dreisatz nicht beherrscht, der ist ein potenzielles Opfer für Überschuldung. Sie müssten den Lehrermangel und den Unterrichtsausfall beseitigen, statt irgendwelche nicht zielführenden EU-Richtlinien umzusetzen.
Aber da Ihr Gesetzentwurf eben nur auf Bürokratie und Regulierung abzielt – ebenso wie mancher Entschließungsantrag –, statt die Ursachen der Überschuldung zu beseitigen, bleibt am Ende nur eins, nämlich das, was immer bleibt, wenn viel Papier nichts Positives bringt: die Ablehnung.
Bei der Entschließung der Koalition sehen wir es ein Stück weit anders. Da haben Sie zwar grundsätzlich einen positiven Punkt gebracht mit dem Recht auf Vergessen. Aber warum regeln Sie das nicht gleich im Gesetz? Sie hatten genug Zeit. Deswegen gibt es da auch nur eine Enthaltung.
Vielen Dank.