Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, wie es sich anfühlt, wenn am Ende des Monats nichts mehr übrig ist, wenn Rechnungen auf dem Tisch liegen, Mahnungen aufploppen und sich langsam das Gefühl breitmacht, da nicht mehr rauszukommen. Für Millionen Menschen in unserem Land ist das keine Vorstellung, es ist Realität. Und genau deshalb handeln wir heute.
Überschuldung ist ein wirtschaftliches Problem, und sie ist vor allem ein gesellschaftliches Problem. Denn wer in einer Schuldenspirale steckt, verliert oft auch ein Stück Kontrolle über das eigene Leben. Teilhabe wird schwieriger, Perspektiven werden enger. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Man verliert den Arbeitsplatz, wird krank oder sieht sich plötzlich mit steigenden Kosten konfrontiert. Aber es gibt auch Geschäftsmodelle, die auf die Schwäche der Menschen abzielen und sie so in die Überschuldung treiben – mit zu leicht verfügbaren Krediten und Bezahlmodellen, die zum schnellen Konsum verleiten, ohne die Konsequenzen sichtbar zu machen. Genau hier setzen wir mit diesem Gesetz an.
Künftig gilt klar: Ein Kredit darf nur noch dann vergeben werden, wenn er auch zurückgezahlt werden kann. Dafür werden die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung deutlich verschärft. Einkommen, Ausgaben und die weitere wirtschaftliche Situation müssen realistisch bewertet werden – nicht oberflächlich, sondern verantwortungsvoll. Das schützt Menschen davor, überhaupt erst in eine Schuldenspirale zu geraten.
Ein besonders wichtiger Punkt ist der Umgang mit sogenannten „Buy now, pay later“-Modellen. Jetzt kaufen, später zahlen – das klingt bequem und unkompliziert. In der Realität führt es aber oft dazu, dass Menschen den Überblick über ihre Ausgaben verlieren. Aus vielen kleinen Beträgen werden schnell größere Summen, und auf spontane Impulskäufe folgen Mahnungen, Gebühren und im schlimmsten Fall Inkassoverfahren. Deshalb gilt künftig auch hier: Erst prüfen, dann erlauben!
Und wir haben im parlamentarischen Verfahren klargestellt, dass auch bestehende Verpflichtungen berücksichtigt werden müssen. Wer bereits finanziell belastet ist, darf nicht in neue Schulden gedrängt werden. Wir stärken außerdem den Schutz bei Dispokrediten. Wenn ein Dispo gekündigt wird, müssen Banken künftig eine Rückzahlung in fairen, planbaren Monatsraten ermöglichen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass schon bei der Vergabe eines Dispokredits darauf geachtet wird, ob eine Rückzahlung überhaupt realistisch ist.
Und wir sagen ganz klar: Bevor zu harten Maßnahmen wie Zwangsvollstreckung gegriffen wird, müssen mildere Wege ausgeschöpft sein. Denn hinter jedem Kredit steht kein abstrakter Vorgang – dahinter steht jedes Mal ein Mensch. Deshalb werten wir auch die Rolle der Schuldnerberatung auf. Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, soll künftig aktiv und frühzeitig auf Beratungsangebote hingewiesen werden. Denn wir wissen: Je früher man Hilfe bekommt, desto größer ist die Chance, eine Krise zu überwinden. Und das hilft am Ende allen.
Bei der intensiven Beratung des Gesetzentwurfs mit all seinen Neuerungen war es uns auch wichtig, maßzuhalten. Bewährte und für viele Menschen wichtige Bezahlformen wie der Rechnungskauf oder zinsfreie Debitkarten bleiben erhalten. Verbraucherschutz bedeutet für uns, dort entschlossen zu regulieren, wo es notwendig ist.
Meine Damen und Herren, manchmal zeigt sich politischer Erfolg auch darin, was man verhindert hat. In den vergangenen Monaten gab es erheblichen Druck, mit diesem Gesetz eine wichtige Schutzregel wieder abzuschaffen: die Wartefrist bei Restschuldversicherungen. Diese Regel sorgt dafür, dass Menschen in einer Drucksituation direkt beim Kreditabschluss selbst nicht zum Abschluss einer oft teuren Zusatzversicherung gedrängt werden. Sie schafft damit Raum für eine bewusste Entscheidung. Wir haben dafür gekämpft, dass diese Regel bestehen bleibt, und wir haben uns durchgesetzt.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal deutlich sagen: Verbraucherschutz ist kein abstraktes Politikfeld. Es geht um Menschen, die morgens aufstehen, arbeiten gehen und am Ende des Monats trotzdem darum kämpfen müssen, ihre Rechnungen bezahlen zu können. Es geht um den Alltag der Menschen, und mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass aus einem einfachen Kauf keine Schuldenfalle wird und dass Verantwortung nicht einseitig auf Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt wird.
Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit mit der Union und freue mich auf die Zustimmung; denn das hier ist eine echte Verbesserung für den Verbraucherschutz.
Danke schön.