Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit tiefer Sorge blicken wir in diesen Tagen auf die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten. Während sich die Berichterstattung und diplomatische Aufmerksamkeit primär auf die Lage am Persischen Golf konzentriert, gerät die Tragödie im Libanon mehr und mehr aus dem Blickfeld. Mir schrieb aber vor einigen Tagen meine letztjährige IPS-Stipendiatin aus dem Libanon – ich zitiere –:
„Die letzten Wochen in Beirut waren schlicht ein täglicher Kampf ums Überleben im Krieg, insbesondere nach den 160 gleichzeitigen Angriffen auf den Libanon am vergangenen Mittwoch. Ich befand mich an diesem Tag bei der Arbeit, und die Atmosphäre war apokalyptisch – die Geräusche der Einschläge, die Sirenen der Krankenwagen, das Chaos auf den Straßen. Es fühlte sich an wie ein sehr düsterer Film, aus dem es kein Entkommen gibt, da die Angriffe so viele zivile Gebiete Beiruts trafen. Allein dieser Tag forderte 375 Tote und 1223 Verletzte!“
Meine Damen und Herren, diese Aktuelle Stunde heute ist daher wichtig, die Lage im Libanon wieder in den Fokus zu nehmen, auch wenn gerade eine zehntägige Waffenruhe zwischen dem Libanon und Israel verkündet wurde. Seit dem militärischen Vorgehen der USA und Israels gegen den Iran und dessen Führungspersonen Ende Februar und der massiven Eskalation durch die Hisbollah Anfang März steht der Libanon erneut in Flammen. Die israelische Operation Eternal Darkness hatte das erklärte Ziel, die militärische Infrastruktur und Führungsinfrastruktur der Hisbollah im gesamten Libanon zu zerschlagen und diese Terrororganisation damit so nachhaltig zu schwächen, dass sie auf lange Sicht keine Bedrohung Israels mehr darstellt.
Es ist sicher die legitime Pflicht und der völkerrechtliche Vorbehalt eines souveränen Staates, die physische Integrität seiner Bürger gegen eine permanente terroristische Bedrohung zu schützen. Israel erntet für seine schweren Angriffe auf den Libanon aber auch heftige Kritik. Kriegsvölkerrechtlich sind zwar nach dem Grundsatz der militärischen Notwendigkeit im bewaffneten Konflikt alle militärischen Maßnahmen erlaubt und legitim, die zur Bekämpfung der gegnerischen Konfliktpartei militärisch erforderlich und nicht vom humanitären Völkerrecht verboten sind, doch zeigte sich unter anderem UN-Generalsekretär Guterres zutiefst alarmiert über die steigende Zahl der zivilen Opfer. Wir fordern daher alle Konfliktparteien auf, das Gebot der Gewaltminimierung und des Schutzes der Zivilbevölkerung im humanitären Völkerrecht zu beachten.
Um jedoch über die Krisenintervention hinaus zu einer strategischen Lösung zu gelangen, müssen wir die komplexen Binnenstrukturen des Libanons jenseits einfacher Narrative analysieren. In der europäischen Debatte wird oft unterschätzt, dass die Hisbollah als klassischer hybrider Akteur agiert; denn sie ist mehr als nur eine Terrormiliz. Durch den Aufbau parastaatlicher Strukturen in der Bildung, im Gesundheitswesen, in der Wirtschaft und im Finanzsektor hat sie ein Machtmonopol im Libanon etabliert. Sie füllte damit jenes Vakuum, das durch jahrzehntelangen Krieg und das chronische Versagen staatlicher Institutionen entstanden ist. Daraus ergibt sich für die libanesische Regierung ein strategisches Dilemma mit existenziellem Ausmaß.
Die wiederholte internationale Forderung nach einer Entwaffnung der Hisbollah – auch heute hier wieder vorgetragen – trifft auf einen Staat, dessen reguläre Streitkräfte der vom Iran hochgerüsteten Miliz materiell, operativ und logistisch weit unterlegen sind. Ein durch externen Druck erzwungenes Durchgreifen Beiruts – wie häufig gefordert – würde allerdings nicht zur Entwaffnung der Hisbollah führen. Es würde im Gegenteil die ohnehin fragile Stabilität des Landes endgültig zerstören und das Risiko eines neuen Bürgerkriegs massiv erhöhen. Meine Damen und Herren, hierdurch wird das libanesische Dilemma zu einem weltpolitischen Problem; denn ein dauerhafter regionaler Frieden ist ohne die vollständige Entwaffnung der Hisbollah nicht vorstellbar.
Die bisherigen Versuche der Vereinten Nationen als Beobachter und Ratgeber sind allerdings völlig gescheitert. Die Bilanz der United Nations Interim Force in Lebanon, kurz: UNIFIL, die in diesem Jahr nach zwei Jahrzehnten mehr oder weniger ergebnislos beendet wird, ist dabei besonders ernüchternd. Die Präsenz der Vereinten Nationen vor Ort konnte weder die massive Aufrüstung der Hisbollah unterbinden, schon gar nicht die Kontrolle des Seeverkehrs in den Libanon gewährleisten noch die staatliche Souveränität im Südlibanon stärken.
Daraus müssen für die Zukunft zwingende Konsequenzen gezogen werden. Eine im Gespräch befindliche neue UN-Mission muss das klare Ziel verfolgen, die Machtstrukturen der legitimen libanesischen Regierung aktiv zu stärken und die Handlungsfähigkeit der Hisbollah gezielt einzuschränken. Diese militärische und sicherheitspolitische Komponente muss dabei zwingend politisch flankiert werden. In den laufenden Verhandlungen in Washington muss daher die Kopplung von Sicherheitsgarantien für den Libanon und ein robuster Staatsaufbau im Zentrum stehen.
Sicherheit für Israel und die Wiederherstellung der libanesischen Souveränität sind keine konkurrierenden Ziele. Sie sind zwei Seiten derselben Medaille.
Nur ein souveräner Libanon, der in der Lage ist, das Gewaltmonopol auf seinem gesamten Staatsgebiet auszuüben, kann ein verlässlicher Garant für einen stabilen Frieden in der Region sein und somit auch die Sicherheit Israels erhöhen.
Vielen Dank.