Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erneut diskutieren wir heute über Atomenergie. Und die AfD versucht erneut – faktenfremd –, eine Option der Energieversorgung in den Raum zu stellen.
Das ist von vorne bis hinten haltlos.
Wenn man jetzt schaut: „Was wollen Sie mit diesem neuen Antrag?“, stellt man fest: Sie zäumen das gleiche Pferd immer wieder von Neuem auf. Sie wollen jetzt, dass man eine Expertenkommission einsetzt.
Diese soll spätestens bis zum Frühjahr 2027 ihre Ergebnisse vorlegen. Das ist also in gut einem Jahr. In diesem einen Jahr kann eine ganze Menge passieren.
Es kann zum Beispiel der derzeitige Genehmigungsüberschuss im Wind-Onshore-Bereich genutzt werden. Alleine der Genehmigungsüberschuss für Windenergie an Land – Genehmigungsüberschuss! – beträgt 12 Gigawatt. Hunderte Gigawatt Netzanschlussanfragen für Batteriespeicher liegen derzeit vor, über die zu entscheiden wäre. Dafür wollen wir auch gesetzliche Erleichterungen voranbringen.
Wenn man jetzt mal diesen Gigawattzahlen die Gigawattleistung der zuletzt abgeschalteten Atomkraftwerke im Netz – und über diese Atomkraftwerke wollen Sie ja nun diskutieren und eine Wiederinbetriebnahme prüfen –
gegenüberstellt, dann waren das zuletzt 4,3 Gigawatt.
Wir hatten ja viele Jahre vorher noch andere Atomkraftwerke am Netz, aber das sind ja die, über die Sie jetzt reden wollen. Diese Zahlen muss man sich mal vergegenwärtigen. Und Sie trauen sich erst in einem Jahr zu, darüber zu befinden, ob man diese Potenziale – Stichwort „4,3 Gigawatt“ – überhaupt reaktivieren könnte.
Wahrscheinlich könnte man mit ein paar mehr Brennelementen auch ein bisschen mehr Gigawatt rausholen, ja; aber auch die Reaktivierung bräuchte ja mehrere Jahre.
Ich will Ihnen gar nicht zumuten, zu errechnen, wie viel x-mal mehr Onshore-Windenergie, Photovoltaik wir in dieser Zeit insgesamt ausbauen können. Es ist ziemlich klar, dass es das Vielfache dessen ist, was Atomenergie – wenn überhaupt – leisten könnte.
Aber Sie selber glauben das ja auch gar nicht unbedingt. Sie selber sagen ja, dass das geprüft werden muss.
Sie selber sagen ja, dass man dafür ein Jahr bräuchte, unter Beteiligung von vielen, vielen, vielen Akteuren und Instituten, die errechnen, prüfen und hierarchisieren sollen, welches Atomkraftwerk – wenn überhaupt – geeignet wäre, noch mal reaktiviert zu werden.
Es gibt also x Fragezeichen. Und trotzdem beschäftigen Sie Volksvertreter damit, diese schwachsinnigen Pläne zu verfolgen.
Das tun Sie allen Ernstes. Dabei hätten wir so viel mehr Möglichkeiten
und könnten unseren Sachverstand dazu verwenden, darüber zu reden, wie wir die Genehmigungen, die schon vorliegen, nämlich – ich wiederhole es – 12 GW Wind-Onshore Überschussmenge, umsetzen, ganz zu schweigen von den Hunderten GW, die wir schon ausgebaut haben und weiter ausbauen können,
anstatt über Atomkraftwerke zu reden. Sie haben eine Phobie vor erneuerbaren Energien. Das ist inzwischen schon fast krankhaft.
Eine Phobie, anders kann man das gar nicht erklären!
Ich möchte noch einen letzten Punkt machen. Es ist auch erstaunlich, mit welchem Rechtsverständnis die AfD ausweislich ihres Antrages an die Prüfung, ob man denn eines dieser Atomkraftwerke oder vielleicht alle vier noch mal nutzen könnte, herangeht. Es ist von den Betreibern ja selber schon dargelegt worden, dass der Rückbau so weit fortgeschritten ist, dass sie, auch in Betrachtung dessen, was sich wirtschaftlich rechnet, zu dem Schluss gekommen sind, dass sich eine Wiederinbetriebnahme eben nicht rechnet. Mein Kollege Lars Rohwer hat dies schon dargelegt. Wenn man noch nicht mal die Akteure auf seiner Seite hat, aber Sie zugleich immer wieder über Markt und Wirtschaftlichkeit predigen, dann stellt sich natürlich die Frage: Mit wem wollen Sie dieses Projekt denn bitte schön machen, wenn die Akteure selber es noch nicht mal wollen?
Abschließend zur rechtssystematischen Frage. Sie fordern ja in Ihrem Antrag auch, dass die Bundesregierung darauf hinwirkt, dass jetzt nicht weiter rückgebaut wird. Das Atomgesetz – geltendes Recht! –
sieht aber vor, dass auf Antrag der Betreiber der Rückbau zu vollziehen ist. Das ist ganz eng geregelt, weil es eine hochrisikoreiche Technologie ist und hier zu Recht sehr hohe Sicherheitsstandards existieren. Insofern wird hier gerade nach Recht und Gesetz gehandelt, indem die Genehmigungsbehörden in den Ländern diesen Anträgen auf Rückbau Folge geleistet haben und entsprechende Genehmigungen erteilt haben. Es wird also jetzt genehmigungsgerecht rückgebaut.
Die Bundesregierung kann insofern gar nicht in diese Verwaltungsverfahren eingreifen und sagen: Wir wollen das jetzt aber ganz anders. –
Das ist nämlich im Gesetz so gar nicht vorgesehen.
All das wollen Sie jetzt auch ins Blaue hinein ändern! Sie wollen also ein Gesetz ändern, bevor Sie die Sicherheit haben, dass es überhaupt nutzbar ist.
Denn Sie haben ja selber in Ihrem Antrag geschrieben, dass Sie die Wiederinbetriebnahme erst mal prüfen wollen. Sie bauen hier wirklich ein Schloss auf dünnstem Eis, das jetzt schon durchgebrochen ist.
Das ist nichts anderes als eine Phobie vor erneuerbaren Energien und Schwachsinn in der Energiepolitik.
Es tut mir leid, dass es immer noch nicht angekommen ist bei Ihnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.