Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank für die Glückwünsche. Sie freuen mich natürlich sehr. Zunächst einmal ist ja ein Geburtstag immer etwas, was auch mit Zeit zu tun hat: die Zeit, die hinter einem liegt, die Zeit, die noch vor einem liegt. Was wurde erreicht? Was ist noch zu tun? Wie viel Zeit hat man überhaupt noch?
„Begegnen wir der Zeit, –
– wie sie uns sucht“, heißt es ja nicht umsonst. Und um die Überleitung auch ins Gelingen zu bringen: Um Zeit geht es auch beim Vergabebeschleunigungsgesetz.
Wir werden hier beschleunigen, und zwar im positiven Sinne, meine Damen und Herren.
Wir verabschieden heute das Vergabebeschleunigungsgesetz. Wir vereinfachen und beschleunigen die Vergabeverfahren im Land. Damit werden die Mittel aus dem Sondervermögen schneller abfließen, und zwar nicht nur einfach abfließen, sondern zweckgebunden in Investitionen gehen. Wir sorgen mit dem heutigen Gesetz dafür, dass die Mittel der Kreditaufnahmen auch in Investitionen fließen, dass die Mittel auch tatsächlich – im wahrsten Sinne des Wortes – auf die Straße kommen, in die Infrastruktur gehen, der Modernisierung des Landes zugutekommen.
Wir setzen heute einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um. Die Koalition zeigt Handlungsfähigkeit. Wir sprechen dabei über ein Auftragsvolumen der öffentlichen Hand im insgesamt dreistelligen Milliardenbereich mit einem enormen Hebel für Wachstum und Beschäftigung im Land. Wir stärken die Losbündelungen, wir ermöglichen diese auch aus zeitlichen Gründen. Wir achten aber gleichzeitig auf die Belange des Mittelstandes, des Handwerks. Wir bringen also auch an dieser Stelle die Dinge zusammen.
Wir wollen, dass die Kommunen die neuen Regelungen praktikabel anwenden können. Über die Hälfte der Investitionen der öffentlichen Hand findet eben in den Kommunen statt. Es war uns als Koalitionsfraktionen wichtig, dass diese Regelungen für die Kommunen praktikabel und handhabbar anzuwenden sind, deshalb haben wir das auch in der Entschließung betont.
Jährlich wird sich der Erfüllungsaufwand durch die Vereinfachungen um voraussichtlich 280 Millionen Euro im Jahr reduzieren. Also wohlgemerkt: Einsparungen bei der öffentlichen Hand durch die Vergabe in Höhe von 280 Millionen Euro im Jahr sind ein Erfolg, meine Damen und Herren.
Wir wollen die neuen Regeln kurzfristig evaluieren – schon zum 30.09.2027 –, um die Wirksamkeit auch hier aus dem Parlament heraus noch einmal zu untersuchen und gegebenenfalls nachzusteuern.