Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich bei der ersten Lesung dieses Gesetzes an dieser Stelle stand, habe ich gesagt: Die öffentliche Vergabe muss schneller, sie muss einfacher und sie muss flexibler werden. Vor allen Dingen aber muss sie mittelstandsfreundlich bleiben; denn der Mittelstand ist der Motor und das Herz unserer Volkswirtschaft.
Und ich kann Ihnen sagen: Wir haben Wort gehalten.
Meine Damen und Herren, wir sprechen bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen – das ist schon öfter angeklungen – von einem nicht unerheblichen Teil unserer Volkswirtschaft, von einem dreistelligen Milliardenbereich jährlich. Für unzählige mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe ist dies ihr wichtigstes Geschäftsfeld, ihre Lebensader. Die öffentliche Anhörung und die manchmal auch emotionale öffentliche Debatte zu diesem Gesetz haben klar gezeigt, wie stark dieses Gesetz die Wirtschaft, das Handwerk und die Kommunen bewegt. Gerade deshalb war es wichtig und auch richtig, dass wir dieses Gesetz bis ins Detail mit Sorgfalt und vor allem auch mit gesundem Menschenverstand beraten haben. In intensiven, aber auch konstruktiven Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner und – ja, das gehört auch dazu – im oft harten Ringen innerhalb unserer eigenen Fraktion haben wir eine große Zahl berechtigter Interessen zusammengeführt und damit jetzt das Vergabebeschleunigungsgesetz zum erfolgreichen Abschluss gebracht.
Neben vielen Vereinfachungen und Erleichterungen im Gesetz will ich zwei Dinge besonders hervorheben, die mir als Berichterstatter persönlich wichtig waren.
Zum einen freue ich mich, dass wir uns neben der Erhöhung der Wertgrenze bei der Direktvergabe auf 50 000 Euro bei der freihändigen Vergabe – Frau Wissler, Sie brauchen da noch ein bisschen Unterricht, was Direktvergabe und was freihändige Vergabe ist – auf eine Erhöhung auf 100 000 Euro geeinigt haben. Dies werden wir über eine Verwaltungsverordnung regeln. Damit kann der Staat ohne großes Ausschreibungsverfahren Vergaben bis zu diesem Betrag schnell und unbürokratisch mit Einforderung von drei Angeboten durchführen. Wie gesagt: Das ist eine erhebliche Entlastung für unsere Behörden im dreistelligen Millionenbereich.
Zum anderen stellen wir über eine Entschließung sicher, dass auch das Thema Mischfinanzierung, sprich: wenn Infrastrukturprojekte nicht nur exklusiv aus dem Sondervermögen finanziert werden, nochmals genauer unter die Lupe genommen wird.
Meine Damen und Herren, das Vergabebeschleunigungsgesetz ergänzt sich hervorragend mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz, welches sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet. Diese beiden Gesetze in Kombination werden dann die Umsetzung von Infrastrukturprojekten – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau – erheblich beschleunigen. Das Geld aus dem Sondervermögen wird damit noch spürbarer abfließen und auch im Alltag der Bürgerinnen und Bürger ankommen: in Straßen und Brücken, in der Schiene, in Schulen, in Kindergärten und im Ausbau digitaler Infrastruktur.
Ein letzter Gedanke ist mir noch wichtig, damit hier keinerlei Missverständnisse aufkommen: Das Bekenntnis zu einer mittelstandsfreundlichen Vergabe und zum Losgrundsatz war und ist für uns unverhandelbar; denn der Losgrundsatz schützt die kleinen und mittleren Betriebe davor, dass allein die großen Konzerne die öffentliche Vergabe beherrschen. Als ehrenamtlicher Bürgermeister einer kleinen Kommune sehe ich täglich, wer bei uns vor Ort die Aufträge ausführt, und vor allem, wer vor Ort auch dann noch für Instandhaltung und für kurzfristige Reparaturen da ist, wenn der Kindergarten schon lange gebaut ist: Es sind die Kleinen, der Handwerksmeister vom Dorf, die familiengeführten Betriebe, die fest in unserer Heimat verwurzelt sind. Ihnen gilt unser besonderer Schutz und unsere tiefe Verpflichtung; das möchte ich an dieser Stelle klar betonen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist uns hier ein starkes, ein ausgewogenes Gesetz gelungen, welches uns alle voranbringt: Bürger, Staat, Kommunen und auch Betriebe. Ich bitte um Ihre Zustimmung für dieses Gesetz. Und herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, lieber Andreas Lenz!
Danke schön.