Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade bin ich aufgefordert worden, das Ganze so zu erklären, dass es auch ein Stahlarbeiter in Duisburg auf der Straße versteht – was aber nicht heißt, dass der Stahlarbeiter weniger klug ist. Ich komme auch aus dem Pott, ich spreche auch eine klare Sprache; aber das hindert mich nicht daran, meinen Verstand zu benutzen.
Wesentliche Funktionen des Vergaberechtes sind zwei Punkte: erstens, die Chancengleichheit aller Anbieterinnen und Anbieter für das wirtschaftlichste Angebot zu gewährleisten, und zweitens, aus öffentlichen Mitteln und Zahlen im Haushalt Projekte zu machen: für Straßen, Schulen, Kindergärten und Dienstleistungen, die die Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, für den Wohlstand unseres Landes, damit die Steuern, die sie zahlen, als Rendite und Komfort wieder zu ihnen zurückfließen. Das Leitbild ist ein funktionierender Staat; das Leitbild ist ein effektiver Staat. Umgesetzt wird das durch die Kommunen, durch die Länder und durch den Bund. Wir wollen, dass das schneller, zuverlässiger und rechtssicherer läuft.
Es sind gerade schon einige wichtige Punkte angesprochen worden, die ich auch noch mal hervorheben möchte, so die öffentliche Beschaffung klimaneutralerer Produkte. Dieser Punkt, die grünen Leitmärkte, ist hier so ein bisschen belächelt worden. Wenn wir als öffentliche Hand unseren Unternehmen sagen: „Ihr müsst Transformationen machen, ihr müsst klimaneutraler werden“, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass für diese Produkte öffentliche Haushaltsmittel abgerufen werden und dass der Staat als größter Auftraggeber die Zielsetzung, die er verfolgt, dann auch auf dem Markt von den Unternehmen einfordert, wenn er selbst Geld in die Hand nimmt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum Thema „Local Content“. Man muss hier freimütig bekennen: Es ist zu wenig, es ist wenig mutig.
Und das ist vielleicht auch eine Rechtsauffassung, die ich selbst nicht vertrete, die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch nicht. Meine Überzeugung ist: Wenn wir ein europäisches Vergaberecht haben und deutsche Aufträge europaweit vergeben wollen, dann müssen auch Grundstoffe aus der Europäischen Union bevorzugt behandelt werden können, sprich: Erst dann, wenn kein einziges Gramm Zement oder Stahl mehr in der Europäischen Union verfügbar ist, das fair und klimaneutral produziert worden ist und aus einem Unternehmen mit guter Mitbestimmung stammt, sollen unsere Unternehmen für öffentliche Aufträge auf die Suche gehen, ob sie außerhalb der Europäischen Union noch Kapazitäten finden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In den Punkten, wo wir sachlich miteinander gerungen haben, ist das ein gutes Gesetz. Weniger sachlich wurde es an anderen Punkten – ich möchte das ganz kurz skizzieren –, so beim Losgrundsatz in § 97a. Hier wussten wir den Deutschen Städte- und Gemeindebund und die sozialdemokratische kommunale Familie an unserer Seite, als wir gesagt haben: Wir möchten ganz oder teilweise aus Sondervermögen finanzierte Projekte vom Losgrundsatz teilweise befreien; wir möchten mit geringeren Schwellenwerten arbeiten, und wir möchten, dass die zeitlichen Gründe eher rechtfertigen als erfordern sollen. Das kriegt man draußen auf der Straße nur wenigen Leuten vermittelt. Was man allerdings den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern vermittelt kriegt, ist: Wenn sie kein Personal auf den Amtsstuben haben, werden diese Aufträge in Teillosen länger dauern oder sind gehemmt, und wenn ein Teillos scheitert, hat das dann oft auch eine Folgewirkung.
Das sind alles Argumente, die die kommunale Familie vorgetragen hat. Ich kann das aufgrund der Redezeit hier nicht noch mal im Detail tun. Aber wenn man diese Argumente vom Tisch wischt mit der Befürchtung, dass man als Regierungsvertreter nicht beim nächsten Schampusempfang der Handwerkskammer eingeladen wird, dann sollte man sich noch mal deutlich vor Augen führen, wem man dient, nämlich der Wählerin und dem Wähler. Für uns war es wichtiger – deshalb hat das Gesetz auch so lange auf sich warten lassen müssen –, diesen Punkt zu verhandeln und starkzumachen.
Ich finde es relevant und wichtig, dass wir uns folgende Zahlen in Bezug auf öffentliche Aufträge noch mal vor Augen führen – die Quelle ist das Statistische Bundesamt –: Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern haben ein öffentliches Auftragsvolumen von 15 Prozent, Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern haben ein öffentliches Auftragsvolumen von 40 Prozent. Daran sollten wir uns messen lassen.
Wir werden dieses Vergaberecht tatsächlich auch daran messen, wie gut es wirkt. Wir haben einen Entschließungsantrag dazu vorgelegt.