Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon mehrfach gehört: 130 Milliarden Euro geben Bund, Länder und Kommunen Jahr für Jahr für öffentliche Beschaffung aus; hinzu kommt jetzt noch das Sondervermögen. Man kann sich mehr oder weniger erfolgreich ausrechnen, wie viel Prozent des BIPs das ist. Das ist wahnsinnig viel Geld. Dieses Geld muss schnell abfließen und den Menschen vor Ort zugutekommen. Deswegen machen wir die Vergabebeschleunigung ab heute einfacher, schneller und flexibler. Drei Punkte sind aus meiner Sicht zentral:
Erstens entlasten wir die öffentliche Verwaltung, gerade die Kommunen. Vergabeverfahren – wir kennen das – sind oft langwierig und aufwendig, binden viele Ressourcen. In Zukunft können bis zu 50 000 Euro direkt vergeben werden. Das spart wertvolle Zeit. Da bei den Verfahren oft größere Summen im Spiel sind, flexibilisieren wir zudem den sogenannten Losgrundsatz, aber mit Augenmaß. Die Vergabestellen dürfen von diesem Grundsatz in Zukunft bei Projekten mit einem Gesamtwert von mehr als 11 Millionen Euro abweichen, wenn die Mittel dafür aus dem Sondervermögen kommen. Damit können Aufträge für Schulen, Straßen und Brücken schneller vergeben und diese damit auch schneller gebaut werden. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt dieses Gesetzes.
Gleichzeitig wahren wir die Interessen von kleinen Handwerksbetrieben und Ingenieurbüros, die befürchten, dass sie bei Gesamtvergaben benachteiligt werden. Wir haben auch vereinbart – und wenn wir das heute beschließen, wird es auch so kommen –, dass wir schon im Herbst nächsten Jahres gucken, wie sich die Regelungen auf den Abfluss ausgewirkt haben und ob wir nachjustieren müssen.
Zweitens sorgen wir mit diesem Gesetz dafür, dass die dringend benötigte Nachfrage nach grünem Stahl und Zement angeregt wird. Diese Grundstoffe werden überall gebraucht: beim Bauen von Wohnungen, Straßen und Brücken genauso wie beim Bau von Autos und Maschinen. Das wird auch in Zukunft noch so sein. Eine zukunftsfähige Zement- und Stahlindustrie ist relevant für Deutschland, ist das Rückgrat unseres Wirtschaftsstandorts, verursacht gleichzeitig aber auch immense CO2-Emissionen. Die Zukunft liegt also gerade in diesen Bereichen ganz offensichtlich im Umstieg auf eine grüne Produktion. Diesen Wandel dürfen wir in Deutschland nicht verschlafen. Ein sehr gutes Beispiel, wie der Umbau eines Werkes bei laufendem Betrieb und die Umstellung auf Klimaneutralität funktionieren kann, ist die Salzgitter AG, wo ich kürzlich vor Ort war. Klar ist aber auch: Die Stahlindustrie braucht Verlässlichkeit, damit sich Investitionen in neue Technologien lohnen.
Mit diesem Gesetz sorgen wir genau für diese Verlässlichkeit. Wir werden als Staat vorangehen und grüne Leitmärkte schaffen. Die entsprechende Verordnung muss das Ministerium bis Mitte nächsten Jahres vorlegen. Und es wird Sie nicht überraschen, dass wir schon jetzt in einem konstruktiven Austausch mit dem Haus sind, damit es schnell geht. Wir geben den Unternehmen damit die notwendige Planungssicherheit. Das sichert Arbeitsplätze, stärkt Innovationen, stärkt „Made in Germany“ und hält unsere Industrie international wettbewerbsfähig.
Drittens verbessern wir auch die Chancen von kleinen und jungen Unternehmen. Innovative Ideen werden eine größere Rolle im Vergabeprozess spielen. Sie hatten bisher schlechtere Karten, weil sie oft nicht in das etablierte Raster passen. Wir ermöglichen es den Vergabestellen, schneller und unbürokratischer innovative Unternehmen zu berücksichtigen.
Leider lässt die europäische Rechtslage eine Local-Content-Regelung, die im nationalen Recht dezidiert greifen würde, nur sehr überschaubar zu. Deswegen werden wir uns auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Lücken im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission geschlossen werden.
Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen der Union sowie bei Herrn Zillmann und Herrn Häusinger vom Ministerium für die gute Unterstützung und freue mich auf die weitere Beratung.
Vielen Dank.