Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die AfD uns heute vorgelegt hat, wirkt auf den ersten Blick wie ein ganz normaler kommunalpolitischer Gesetzentwurf. Doch wer genauer hinschaut, der erkennt, dass dieser Gesetzentwurf nicht zur Lösung der Wohnungsprobleme beiträgt. Was die AfD hier vorschlägt, ist die rechtliche Vorbereitung einer ethnisch selektiven Migrationspolitik. Das kann nicht sein.
Die AfD will, dass Bundesländer und Kommunen künftig Vetorechte bekommen:
keine Vetorechte gegen schlechte Sozialpolitik, keine Vetorechte gegen Armut oder Wohnungsnot im Allgemeinen,
sondern Vetorechte, um gezielt gegen Menschen aufgrund ihrer Herkunft vorzugehen. Kommunen und Länder sollen künftig darüber entscheiden dürfen, wo Geflüchtete wohnen sollen und wo nicht. Der Gesetzentwurf spricht von sogenannten Zwangszuweisungen, als wären Schutzsuchende eine Zwangsmaßnahme, als wäre menschliche Würde anhand von Kapazitätsgrenzen verhandelbar. Das ist keine Verwaltungsfrage. Ich finde, das ist Rassismus: juristisch verkleidet und parlamentarisch verpackt.
Die Realität ist doch eine andere: Mehr als ein Drittel aller Menschen mit Migrationshintergrund, die in den letzten zehn Jahren eine Wohnung gesucht haben, sind von rassistischer Diskriminierung betroffen gewesen. Hinzu kommt dann noch Diskriminierung aufgrund der Religion oder der sozialen Stellung. In bestehenden Mietverhältnissen geht diese Diskriminierung weiter. Statistiken zeigen, dass Menschen mit Migrationsgeschichte im Durchschnitt auf geringerem Wohnraum wohnen, von prekären Mietverhältnissen betroffen sind und dann auch noch mehr Miete zahlen als alle anderen; das kann nicht sein.
Wir müssen verstehen, was hier passiert: Die AfD baut Schritt für Schritt eine Infrastruktur der Ausgrenzung aus. Sie nehmen zum Beispiel Paragrafen wie den § 556d BGB, der eigentlich dafür gedacht wäre, Mieter/-innen in diesem Land zu schützen, um damit Ihre menschenverachtende Diskriminierung zu legalisieren. Da gehen wir nicht mit.
Es braucht endlich den Mut, diesen Verfassungsfeinden mit den Mitteln unseres Grundgesetzes zu begegnen. Die Mütter und Väter unserer Verfassung haben aus der dunkelsten Epoche der deutschen Geschichte gelernt. Sie haben nicht ohne Grund den Artikel 1 an den Anfang unserer Verfassung gestellt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Nicht die Würde der deutschen Menschen, sondern die Würde aller Menschen ist unantastbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,
lassen Sie uns endlich weitergehen. Ich appelliere insbesondere an die Union: Lassen Sie uns gemeinsam, meinetwegen auch über den Bundesrat, laufende Bestrebungen zur Prüfung der AfD auf Verfassungsmäßigkeit vorantreiben. Nicht weil wir Angst vor der Debatte haben – dann stünden wir heute nicht hier –, sondern weil das Grundgesetz uns eine Pflicht auferlegt hat: Wenn eine Partei systematisch und ernsthaft gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet,
dann müssen wir sie überprüfen.
Dieser rassistische Gesetzentwurf bietet dafür eine weitere Grundlage. Und deswegen müssen wir das Bundesverfassungsgericht zu einer Prüfung auffordern.
Nutzen wir es.
Vielen Dank.