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74. Sitzung
Donnerstag, 23. April 202621. Wahlperiode, 74. SitzungErste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Ulle Schauws, Helge Limburg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Konsensbasiertes Sexualstrafrecht – Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung
24 VermerkeReaktionswert: sehr hoch843 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege, ich möchte zunächst einmal von mir und meiner Fraktion weisen, dass wir, weil wir eine andere Rechtsansicht als Sie haben, irgendwie Vergewaltiger unterstützen würden, wie Sie uns das gerade vorgeworfen haben. Gerade haben wir so etwas Ähnliches gehört wie, dass man Vergewaltigungen fahrlässig billigend in Kauf nehmen würde, wenn man hierzu eine andere Rechtsansicht hat. Wir sind Vertreter des Rechtsausschusses. Daher erwarte ich, dass wir Debatten auf einem juristischen Niveau führen und juristische Argumente austauschen und nicht irgendwelche Emotionen.

Zurufder Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Alles andere wird dem Thema überhaupt nicht gerecht. Tut mir leid. Diese Vorwürfe weise ich von mir und meiner Fraktion.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der Abg. Carmen Wegge [SPD]
Zurufevom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der Linken

– Ja, Sie können die ganze Zeit auch noch weiter reinrufen und kommentieren. Das ändert aber nichts an den rechtlichen Argumenten. Das ist hier keine emotionale sozialwissenschaftliche Debatte, sondern eine rechtswissenschaftliche.

Beifallbei der CDU/CSU

Wir debattieren heute über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuches im Bereich des Sexualstrafrechts. Konkret geht es, wie es schon zehn Vorrednerinnen und Vorredner dargelegt haben, um eine Veränderung in § 177 StGB vom sogenannten „Nein heißt Nein“-Prinzip zum „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip. Ich möchte es in der Klarheit sagen: Es gibt sicherlich sehr gute Gründe für beide Prinzipien. Ich glaube auch nicht, dass man da in Schwarz oder Weiß denken muss. Ich sehe auch die gesellschaftliche Debatte, die dahintersteckt; die will ich überhaupt nicht kleinreden. Und ich schätze die Grünen im Rechtsausschuss – Herrn Dr. Steffen, und ich sehe da auch Herrn Limburg –, die immer konstruktiv an Gesetzen arbeiten und diese immer besser machen möchten. Aber heute finde ich es tatsächlich unseriös, was Sie machen.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU

Nein! Nein! Das stimmt nicht!

Ich möchte Ihnen sagen, warum. Wenn wir uns die Problemeinordnung des Gesetzentwurfs anschauen – –

Wie war das mit dem Respekt gerade?

– Pardon?

Wie war das mit dem Respekt gerade?

– Ich habe bislang nur mit den anderen beiden Kollegen zusammengearbeitet. Deshalb werde ich Sie ja nicht fragen, mit wem ich zusammenarbeite oder nicht. Das ist eine relativ einfache Geschichte.

Zurufder Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Ganz gleich, ob ich Ihre Rechtsansichten teile, habe ich Sie in diesen Debatten bis jetzt als konstruktive Opposition erlebt. Gerade deshalb finde ich Ihre Problemeinordnungen wirklich enttäuschend.

Zurufder Abg. Dr. Lena Gumnior [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Zum einen: Sie behaupten, dass Deutschland in der Europäischen Union das Gesetzesvorhaben abgelehnt habe, ohne einen Grund darzulegen. Zur Seriosität gehört aber, zu sagen, dass der Grund, den Deutschland dort vorgetragen hat, war – man kann sicherlich darüber diskutieren, ob der stimmt oder nicht und ob die Rechtsansicht richtig ist oder nicht –,

Zurufder Abg. Dr. Lena Gumnior [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

dass wir gar keine Gesetzgebungszuständigkeit gesehen haben. Das muss man in dieser Debatte doch erwähnen.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU

Gleiches gilt für Ihren typischen Stammtischvergleich, Diebstahl mit Vergewaltigung gleichzusetzen, ein Vermögensdelikt mit einem Nichtvermögensdelikt, zwei verschiedene Delikte mit völlig verschiedenen Schutzgütern. Das kennt man von Stammtischen, an denen gesagt wird: Wegen eines Knöllchens geht man fast ins Gefängnis, aber der Vergewaltiger läuft draußen frei herum. – Ich finde nicht, dass das die Art ist, wie wir hier Debatten führen sollten.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD

Was ist das denn? Sie verunglimpfen hier echt unsere Vorlagen!

Aber kommen wir einmal zu der vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Ich sagte es gerade schon: Viele Vorredner haben schon viele wichtige Sachen gesagt. Ich würde gerne noch auf zwei andere Aspekte eingehen: zum einen auf die Strafverfolgungs- und Gerichtspraxis und zum anderen auf das Strafrecht als Ultima Ratio.

Wenn wir als Parlament Gesetze verabschieden, dann müssen sie in allererster Linie erst mal geeignet sein, in der Praxis tatsächlich etwas zu verbessern.

Das macht es in der Praxis! In Kanada seit 1983!

Zurufder Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Auch hier habe ich keinen Zweifel, dass es theoretisch und gesellschaftlich absolut vertretbar ist, was Sie heute hier vorgetragen haben. Aber in der gerichtlichen Praxis und in der Strafverfolgungspraxis wird die Umkehr zum „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip tatsächlich ganz wenig verändern können.

Woher wissen Sie das?

Denn es bleibt trotzdem bei der gleichen Beweisfrage, und es steht Aussage gegen Aussage.

75 Prozent mehr Verurteilungen in Schweden!

– Frau Dr. Gumnior, darf ich bitte einmal zu Ende reden? Sie können doch Zwischenfragen stellen oder irgendetwas anderes machen. Ich verstehe es nicht.

Es ist ein Redeparlament!

– Ja, ein Redeparlament. Kein Ableseparlament, Herr Kollege.

Beifallbei der CDU/CSU sowie der Abg. Carmen Wegge [SPD]

Aber dessen ungeachtet: Wir haben heute was von Beweislastumkehr gehört. Welche Beweislast hat denn ein Täter oder ein Opfer im Strafprozess? Wir sind doch nicht im Zivilprozess.

Deshalb: Es muss immer der Staat, vertreten durch seine Staatsanwaltschaft, nachweisen, ob Straftaten vorliegen oder nicht.

Nichts anderes sagte ich!

Sie sprechen hier von einer Veränderung der Beweislastumkehr.

Nein! Das steht da nicht! Nein!

Das kann einfach nicht sein; das ist schlichtweg falsch und unseriös.

Vielleicht müssen Sie den Entwurf auch mal lesen!

Der zweite Punkt ist: Was ist denn unser Strafrecht? Es ist immer als Ultima Ratio gedacht. Immer dann, wenn wir keine anderen Möglichkeiten haben, etwas zu regeln, kommt das Strafrecht in Betracht – als schärfstes Schwert oder die stärkste Form von Eingriffen des Staates. Aber Ihr Gesetzentwurf würde hier doch überhaupt nichts ändern. Was könnten wir denn dann tun? Wir könnten sagen: Wir haben ein ganz großartiges Gesetz verabschiedet, und jetzt sind die Gerichte schuld, die immer noch falsch ausurteilen.

Rein praktisch wird sich leider nichts verändern können, solange es um Aussage gegen Aussage geht.

Das ist doch jetzt Quatsch!

Deshalb glaube ich, dass es uns nicht weiterhelfen wird, wenn wir dieses Prinzip einfordern. Wir sind immer offen für gute, sachliche Argumente. Davon haben wir auch einige gehört; aber bis jetzt überzeugt mich das Ganze leider noch nicht. Deshalb kann ich sowohl als Richterin als auch als Frau und auch als Juristin sagen: So wird es nicht funktionieren mit uns.

Vielen Dank.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der Abg. Carmen Wegge [SPD]
Beifallbei der AfD

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