Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege, ich möchte zunächst einmal von mir und meiner Fraktion weisen, dass wir, weil wir eine andere Rechtsansicht als Sie haben, irgendwie Vergewaltiger unterstützen würden, wie Sie uns das gerade vorgeworfen haben. Gerade haben wir so etwas Ähnliches gehört wie, dass man Vergewaltigungen fahrlässig billigend in Kauf nehmen würde, wenn man hierzu eine andere Rechtsansicht hat. Wir sind Vertreter des Rechtsausschusses. Daher erwarte ich, dass wir Debatten auf einem juristischen Niveau führen und juristische Argumente austauschen und nicht irgendwelche Emotionen.
Alles andere wird dem Thema überhaupt nicht gerecht. Tut mir leid. Diese Vorwürfe weise ich von mir und meiner Fraktion.
– Ja, Sie können die ganze Zeit auch noch weiter reinrufen und kommentieren. Das ändert aber nichts an den rechtlichen Argumenten. Das ist hier keine emotionale sozialwissenschaftliche Debatte, sondern eine rechtswissenschaftliche.
Wir debattieren heute über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuches im Bereich des Sexualstrafrechts. Konkret geht es, wie es schon zehn Vorrednerinnen und Vorredner dargelegt haben, um eine Veränderung in § 177 StGB vom sogenannten „Nein heißt Nein“-Prinzip zum „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip. Ich möchte es in der Klarheit sagen: Es gibt sicherlich sehr gute Gründe für beide Prinzipien. Ich glaube auch nicht, dass man da in Schwarz oder Weiß denken muss. Ich sehe auch die gesellschaftliche Debatte, die dahintersteckt; die will ich überhaupt nicht kleinreden. Und ich schätze die Grünen im Rechtsausschuss – Herrn Dr. Steffen, und ich sehe da auch Herrn Limburg –, die immer konstruktiv an Gesetzen arbeiten und diese immer besser machen möchten. Aber heute finde ich es tatsächlich unseriös, was Sie machen.
Ich möchte Ihnen sagen, warum. Wenn wir uns die Problemeinordnung des Gesetzentwurfs anschauen – –
– Pardon?
– Ich habe bislang nur mit den anderen beiden Kollegen zusammengearbeitet. Deshalb werde ich Sie ja nicht fragen, mit wem ich zusammenarbeite oder nicht. Das ist eine relativ einfache Geschichte.
Ganz gleich, ob ich Ihre Rechtsansichten teile, habe ich Sie in diesen Debatten bis jetzt als konstruktive Opposition erlebt. Gerade deshalb finde ich Ihre Problemeinordnungen wirklich enttäuschend.
Zum einen: Sie behaupten, dass Deutschland in der Europäischen Union das Gesetzesvorhaben abgelehnt habe, ohne einen Grund darzulegen. Zur Seriosität gehört aber, zu sagen, dass der Grund, den Deutschland dort vorgetragen hat, war – man kann sicherlich darüber diskutieren, ob der stimmt oder nicht und ob die Rechtsansicht richtig ist oder nicht –,
dass wir gar keine Gesetzgebungszuständigkeit gesehen haben. Das muss man in dieser Debatte doch erwähnen.
Gleiches gilt für Ihren typischen Stammtischvergleich, Diebstahl mit Vergewaltigung gleichzusetzen, ein Vermögensdelikt mit einem Nichtvermögensdelikt, zwei verschiedene Delikte mit völlig verschiedenen Schutzgütern. Das kennt man von Stammtischen, an denen gesagt wird: Wegen eines Knöllchens geht man fast ins Gefängnis, aber der Vergewaltiger läuft draußen frei herum. – Ich finde nicht, dass das die Art ist, wie wir hier Debatten führen sollten.
Aber kommen wir einmal zu der vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Ich sagte es gerade schon: Viele Vorredner haben schon viele wichtige Sachen gesagt. Ich würde gerne noch auf zwei andere Aspekte eingehen: zum einen auf die Strafverfolgungs- und Gerichtspraxis und zum anderen auf das Strafrecht als Ultima Ratio.
Wenn wir als Parlament Gesetze verabschieden, dann müssen sie in allererster Linie erst mal geeignet sein, in der Praxis tatsächlich etwas zu verbessern.
Auch hier habe ich keinen Zweifel, dass es theoretisch und gesellschaftlich absolut vertretbar ist, was Sie heute hier vorgetragen haben. Aber in der gerichtlichen Praxis und in der Strafverfolgungspraxis wird die Umkehr zum „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip tatsächlich ganz wenig verändern können.
Denn es bleibt trotzdem bei der gleichen Beweisfrage, und es steht Aussage gegen Aussage.
– Frau Dr. Gumnior, darf ich bitte einmal zu Ende reden? Sie können doch Zwischenfragen stellen oder irgendetwas anderes machen. Ich verstehe es nicht.
– Ja, ein Redeparlament. Kein Ableseparlament, Herr Kollege.
Aber dessen ungeachtet: Wir haben heute was von Beweislastumkehr gehört. Welche Beweislast hat denn ein Täter oder ein Opfer im Strafprozess? Wir sind doch nicht im Zivilprozess.
Deshalb: Es muss immer der Staat, vertreten durch seine Staatsanwaltschaft, nachweisen, ob Straftaten vorliegen oder nicht.
Sie sprechen hier von einer Veränderung der Beweislastumkehr.
Das kann einfach nicht sein; das ist schlichtweg falsch und unseriös.
Der zweite Punkt ist: Was ist denn unser Strafrecht? Es ist immer als Ultima Ratio gedacht. Immer dann, wenn wir keine anderen Möglichkeiten haben, etwas zu regeln, kommt das Strafrecht in Betracht – als schärfstes Schwert oder die stärkste Form von Eingriffen des Staates. Aber Ihr Gesetzentwurf würde hier doch überhaupt nichts ändern. Was könnten wir denn dann tun? Wir könnten sagen: Wir haben ein ganz großartiges Gesetz verabschiedet, und jetzt sind die Gerichte schuld, die immer noch falsch ausurteilen.
Rein praktisch wird sich leider nichts verändern können, solange es um Aussage gegen Aussage geht.
Deshalb glaube ich, dass es uns nicht weiterhelfen wird, wenn wir dieses Prinzip einfordern. Wir sind immer offen für gute, sachliche Argumente. Davon haben wir auch einige gehört; aber bis jetzt überzeugt mich das Ganze leider noch nicht. Deshalb kann ich sowohl als Richterin als auch als Frau und auch als Juristin sagen: So wird es nicht funktionieren mit uns.
Vielen Dank.