Vielen Dank, Herr Kollege Reddig, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich entnehme Ihrer bisherigen Rede, dass Sie – im Unterschied zu einigen Vorrednern – das Urteil gelesen haben. Würden Sie mir zustimmen, dass es im Urteil des Landgerichts Berlin überhaupt nicht mehr strittig war, dass die zentrale Aussage, dass ein Masterplan besprochen oder beschlossen worden ist,
falsch dargestellt wurde. Das behaupten nicht mal mehr „Correctiv“ und die Anwälte von „Correctiv“. Die einzig strittige Frage, um die es auch in Hamburg ging, war, ob so etwas sozusagen durch eine freie Interpretation vielleicht insinuiert worden sei und ob das noch unter die Meinungsfreiheit fiele. Nur das ist noch strittig. Aber die eigentliche Kernaussage, auf der auch die Demonstrationen und die gesamte Berichtserstattung beruhten, ist – das ist unstrittig –
falsch festgestellt worden.
Sehen Sie das auch so?