Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Zuhörende! Funklöcher sind wie Funkstille im entscheidenden Moment. Funkstille entsteht nicht, weil niemand etwas zu sagen hätte, sondern weil einfach die Leitung abbricht. Und ja, das Ziel des Antrags teilen wir:
Funklöcher schließen, gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen, ob in Nürnberg oder in Guteneck.
Aber schauen wir mal genauer hin! Was die AfD hier fordert, ist alles andere als neu; denn wir Grüne haben bereits 2019 verpflichtendes Roaming gefordert, gerade im ländlichen Raum. Kurz gesagt: Ihr Antrag ist Schnee von gestern und noch nicht einmal zu Ende gedacht.
Sie fordern einen neuen Gesetzentwurf für nationales Roaming; dabei gibt es ja bereits ein Telekommunikationsgesetz – eines, das der Bundesnetzagentur schon heute weitreichende Befugnisse gibt. Das Problem ist ja nicht das fehlende Instrument, sondern das Problem ist der fehlende politische Wille, es auch konsequent anzuwenden. Was wir brauchen, ist eine klare Erweiterung hin zu flächendeckendem nationalen Roaming, keine Symbolpolitik.
Und dann kommt Ihre Lösung im Antrag: ein Expertengremium bis 2027. Wirklich? Der Markt regelt das nicht von alleine. Das zeigt sich auch am Beispiel von 1&1. Der Neueinsteiger hat nämlich eindrücklich erfahren müssen, wie schwer es ist, Zugang zu den bestehenden Netzen zu bekommen – gerade beim Wechsel von 4G zu 5G, perspektivisch bei 6G. Wer jahrelang keine freiwillige Lösung findet, der wird sie ganz sicher auch mit diesem Antrag nicht finden.
Was fehlt alles in diesem Antrag? Ehrlich gesagt, fast alles: kein Wort zum Infrastruktursharing – dabei ist das technisch oft überlegen: keine Netzwechsel, geringere Latenz und bessere Versorgung –, kein Blick auf den Vorleistungsmarkt oder echten Wettbewerb, kein Gedanke an das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Neuauflage des 5G-Frequenzverfahrens – eine Entscheidung, die die Spielregeln gerade entscheidend neu schreibt. Die AfD ignoriert mit ihrem Antrag wie so oft die Gegenwart.
Der Gigabit Innovation Track in Mecklenburg-Vorpommern zeigt zum Beispiel, wie mit Funkmasten im Kilometerabstand Gigabitversorgung erreicht werden kann, und das sogar im fahrenden Zug. Das Problem war nämlich nie die Technik; das Problem waren immer der politische Rahmen, die Umsetzung und der Wille.
Und noch etwas, was mir ganz persönlich wichtig ist: Der Antrag verpasst auch die Chance, die Verbraucher/-innen wirklich zu stärken. Das Minderungsrecht gibt es seit 2021; konkrete Regeln kamen aber erst jetzt, fünf Jahre später, und wie viele Entschädigungen dann am Ende tatsächlich möglich sind, bleibt unklar. Das ist kein Verbraucherschutz, das ist Bürokratie, und deshalb fordern auch wir pauschalen Schadensersatz, mehr Transparenz und echte Durchsetzbarkeit.
Jetzt steht eine Neuordnung des Telekommunikationsrechts an, und das ist eine Chance, die wir nutzen müssen, um den Wettbewerb zu stärken, Versorgungslücken wirksam zu schließen und Verbraucherrechte ernst zu nehmen. Deshalb ist unsere klare Erwartung an die Bundesregierung: Das TKG-Änderungsgesetz muss jetzt endlich zügig ins parlamentarische Verfahren. Die Bürger/-innen wollen keine weiteren Versprechungen; sie wollen Infrastruktur, die einfach funktioniert.
Vielen Dank.