Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten hier in letzter Zeit viel mit notariellen Gesetzen, notariellen Beurkundungen und notariellen Onlineverfahren zu tun – und heute mit dem Vollzug der Digitalisierung von Immobilienverträgen. Das klingt erst mal ein bisschen dröge und lapidar. Jeder von uns hat in seinem Leben in privater Hinsicht sicherlich ein-, zweimal mit einem Immobilienkaufvertrag zu tun. Aber was das für den Wirtschaftsstandort Deutschland bedeutet, zeigen einige simple Zahlen. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass pro Jahr rund 700 000 bis 800 000 Transaktionen im Immobilienbereich stattfinden, die ein erhebliches Milliardenvolumen ausmachen – 150 Milliarden Euro im Jahre 2025 –, dann zeigt das, welche wirtschaftliche Relevanz das hat.
Das vorliegende Gesetz ist kein Gesetz, das hier so rausgeht, wie es reingekommen ist. Im Rahmen der ersten Lesung haben wir uns darüber unterhalten, und ich bedanke mich da auch noch mal beim Kollegen Wiegelmann. Wir haben in diesem Gesetz, glaube ich, so ziemlich jede Ecke von XML bis PDF ausgeleuchtet. So haben wir die Digitalisierung von Immobilienverfahren weiter in das Zeitalter gebracht, in dem wir Digitalisierung nicht einfach als „Dokumente einscannen und per E-Mail übermitteln“ verstehen. Vor allen Dingen wollen wir sie auch nicht auf unsicherem, sondern auf sicherem Wege übermitteln.
Wir begreifen die Digitalisierung im Sinne einer behördlichen Ganzheitlichkeit von Vorgängen und Verwaltungsakten und nutzen sie auch zum Austausch von Informationen auf einem sicheren und zuverlässigen Weg. Wir wollen die Vorgänge in ein System bringen, das Interoperabilität gewährleistet, aber auch Schnittstellen für eine medienbruchfreie Übermittlung von Behörden oder auch Kommunen bietet, die im Zusammenhang mit Immobilienverträgen – Stichwort „Umlegungsausschüsse“ – beispielsweise auch Bescheinigungen für Vorkaufsrechte erteilen müssen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch mal kurz auf den Änderungsantrag eingehen, den wir im Rahmen der gesetzgeberischen Verhandlungen vorgelegt und im Ausschuss bereits gemeinsam beschlossen haben. Hier geht es darum, dass wir im Bereich der Digitalisierung bei Behörden insgesamt einheitliche Systeme haben wollen. Wir möchten Genehmigungen, Zeugnisse, Bescheide auch in Behördenpostfächer übermitteln. Wir möchten, dass die Länder in ihren Behörden die notwendige Transparenz schaffen, welche Erklärungen bei Baugenehmigungen, bei Umlegungen, bei Enteignungsprozessen, bei Umlegungsprozessen eingebunden sind, sodass die Notarinnen und Notare ganz genau sehen können, wie der ganzheitliche digitale Vollzug im jeweiligen Land gestaltet ist.
Die Verordnungsermächtigung haben wir gemeinsam auf den 01.01.2027 gesetzt, damit wir hier keinen Flickenteppich haben, sondern von vornherein aus einem Guss arbeiten können. Die Hinweis- und Vermerkpflicht von Notarinnen und Notaren beispielsweise gegenüber dem Gutachterausschuss haben wir vollständig gestrichen.
Der Rückgriff auf Papier steht hier im Gesetz noch drin. Den gibt es allerdings nur für den Fall, dass ein System nicht verfügbar ist oder das System einfach – in Anführungsstrichen – „streikt“. Hier haben wir gesagt, dass der Rückgriff auf Papier durchaus angemessen ist. Wir haben eine entsprechende automatisierte Fristverlängerung für den Fall, dass ein System zum Beispiel hängt. Damit keine Schäden entstehen, haben wir uns für den Fall, dass die an sich sehr zuverlässig arbeitenden Systeme nicht funktionieren, entschieden, auf Papier auszuweichen.
Die automatisierte Abfrage von Steueridentifikationsnummern ist auch kein langweiliges Thema. Wir haben sie in den Verfahren beispielsweise für Grunderwerb-, Erbschaft- und Schenkungsteuern ebenfalls vorgesehen.
Ich möchte Ihren und unser aller Blick auf das Inkrafttreten richten. Beispielsweise für grunderwerbsteuerliche Fälle, aber auch für all die Fälle, die noch im Bereich der Finanzverwaltung liegen, haben wir mit dem nötigen Respekt eine um ein Jahr verlängerte Frist für die Umsetzung der mit diesem Gesetz verbundenen Notwendigkeiten vorgesehen. Wartezeiten für Bescheinigungen, die vor allem in einzelnen Vorgängen erfolgen, werden mit diesem Gesetz künftig in ein, wenn man so will, digitales Ökosystem überführt. Es gibt nicht mehr die zahlreichen einzelnen Vorgänge, sondern nur noch einen ganzheitlichen Vorgang.
Fakt ist: Wir brauchen mehr solcher digitalen Lösungen, damit Dienstleistungen der Verwaltung, die sozusagen im Backoffice laufen, also bei denen es keinen Kontakt mit der – in Anführungsstrichen – „Mandantin“ oder dem „Mandanten“ beim Notar gibt, durch schnittstellenbasierte Anbindung von Behörden und Kommunen in maschinenlesbare, automatisierte Verfahren eingebunden werden.
Wir haben keine mehrfachen Eingaben von Daten mehr. Der zentrale Datenspeicher kann an dieser Stelle von Notarinnen und Notaren und allen beteiligten Behörden genutzt werden. Das System setzt am Ende des Tages voraus, dass alle Verfahrensbeteiligten von Kommunen über Länder dafür sorgen, dass sie ihre IT-Systeme ertüchtigen. Es gilt, künftig zu schauen, dass dieser Verwaltungsvorgang, der bisher auf Papier in einer Akte stattfindet, demnächst digital in einer Maske, in einem Fachverfahren mit wenigen Klicks, mit einfachem Nutzen von vorhandenen Daten möglich wird, ebenso beispielsweise etwa auch die Abfrage von Steueridentifikationsnummern durch die Bundesnotarkammer. Das ist ein echter Gewinn für alle Beteiligten.
Sprich: Wir brauchen neue Systeme. Die Systeme müssen genutzt werden. Sie müssen in Fachverfahren, aber auch in Schnittstellen eingebunden werden. Mit anderen Worten: Wir machen den Weg frei und eine elektronische Übermittlung von einzelnen Vorgängen entbehrlich. Wir wollen hin zu einer ganzheitlichen Bindung von digitalisierten Verwaltungsvorgängen in einer digitalen Welt, mit der wir den wirtschaftlichen Rechtsverkehr spürbar beschleunigen und vereinfachen. Dadurch werden wir die 700 000 bis 800 000 Vorgänge endlich beschleunigen.
Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.