Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Jährlich werden rund 1 Million Immobilienverträge notariell beurkundet; doch der Vollzug erfolgt immer noch überwiegend in Papierform und auf dem Postweg. Das verzögert Verfahren, verursacht Mehraufwand und führt vor allen Dingen zu Medienbrüchen. Sinn und Zweck des Gesetzes ist daher klar: Wir wollen den bürokratischen Vollzug von Immobilienverträgen in das 21. Jahrhundert holen.
Es geht aber um mehr als um die Umstellung von Papier auf Digital. Es geht um Effizienzgewinn für alle Beteiligten, um schnellere Verfahrensabläufe, um die Vermeidung von Fehlern durch mehrfache Dateneingabe und um die Entlastung der Verwaltung. In einer Zeit, in der wir vom Bankgeschäft bis zum Einkauf fast alles online erledigen, darf der Immobilienvertrag nicht im Papierzeitalter stecken bleiben.
Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hier an und zielt auf umfassende Digitalisierung des Dokumentenaustausches zwischen Notaren, Gerichten und Verwaltungsstellen. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben zugleich einen Änderungsantrag eingebracht, der einen guten Entwurf noch besser macht.
An dieser Stelle möchte ich auch dem Kollegen Özdemir, der Kollegin Heselhaus
und dem heute leider verhinderten Kollegen Hiller sowie den Bundesministerien der Justiz und der Finanzen für die konstruktiven Beratungen danken. Das Thema hat trotz seiner Trockenheit hin und wieder für energische Diskussionen insbesondere mit Blick auf die Frage der Kommunikation der Steuerberater mit den Finanzbehörden und der Rechtsanwälte mit den Finanzbehörden gesorgt. Aber ich glaube, wir haben einen guten Weg gefunden, an dem wir weiterarbeiten werden, wenn es um die Kommunikation über das beA-Postfach geht.
Vier zentrale Änderungen will ich besonders hervorheben.
Erstens. Wir streichen die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Pilotierungsmöglichkeit der Länder. Diese hätte zu einem unübersichtlichen Flickenteppich geführt. Notare hätten für jede Behörde prüfen müssen, ob bereits elektronische Kommunikation angeordnet wurde. Stattdessen sieht der Änderungsantrag eine flächendeckende Einführung zum 1. Januar 2027 vor. Das schafft Rechtssicherheit und Rechtseinheitlichkeit.
Zweitens. Wir streichen die vorgesehene notarielle Hinweis- und Vermerkpflicht gegenüber Gutachterausschüssen. Diese hätte erheblichen bürokratischen Mehraufwand bei geringem Nutzen bedeutet. Die Mitteilungspflichten der Beteiligten entstehen erst im Nachgang der Beurkundung durch ausdrückliche behördliche Aufforderung. Ein notarieller Hinweis zum Zeitpunkt der Beurkundung ist insoweit systematisch verfehlt. Die individuelle Aufforderung durch die Gutachterausschüsse und das Internetformular sind völlig ausreichend. Hier wird also ganz konsequent Bürokratie abgebaut.
Drittens – und in der Praxis eine ebenso massive Erleichterung –: Wir führen eine Abfragemöglichkeit für Steueridentifikationsnummern ein. Ich hätte, ehrlich gesagt, vor meinem politischen Leben kaum vermutet, dass ein solches Thema so große Begeisterung bei den Betroffenen auslöst. Aber es ist so. Notare können künftig Steueridentifikationsnummern von Veräußerern, Erwerbern, Erblassern und Schenkern über die Bundesnotarkammer beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch abrufen. Bisher mussten Notare ihre Mandanten um diese Nummern bitten, was oft zu Verzögerungen geführt hat. Die elektronische Abfrage ermöglicht Notaren die praktikable Erfüllung ihrer steuerlichen Anzeigepflichten. Ein echter Mehrgewinn!
Und zuletzt – Punkt vier – schaffen wir mit einer Nachreichungspflicht bei technischen Störungen die notwendige Flexibilität; denn kein System ist perfekt. Wenn die elektronische Übermittlung vorübergehend nicht möglich ist, kann die Übermittlung in Papierform erfolgen. Auf Anforderung sind die Dokumente elektronisch nachzureichen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die flächendeckende Einführung zum 1. Januar 2027 stellt alle Beteiligten vor eine Herausforderung. Notare, Behörden und Länder müssen umfangreiche Vorbereitungen treffen. Es ist sicherzustellen, dass alle Behörden bis zum Stichtag über die notwendige technische Infrastruktur verfügen. Aber die Vorteile überwiegen deutlich. Der Änderungsantrag trägt zu mehr Rechtseinheitlichkeit, Bürokratieabbau und praktischer Handhabbarkeit bei, vermeidet den besagten Flickenteppich. Er schafft Transparenz und erleichtert Notaren und Bürgern das Leben.
Die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen – auch das ist bereits beim Kollegen Özdemir angeklungen – ist kein Selbstzweck. Sie dient den Bürgerinnen und Bürgern, die schnell Klarheit über ihre Immobilienkäufe erhalten; sie dient den Notaren, die ihre Arbeit effizienter erledigen können; sie dient den Behörden, die durch automatisierte Verarbeitung entlastet werden. Insoweit ist es wirklich ein Unterschied, ob man PDFs versendet oder strukturierte aufbereitete Datensätze – das haben wir gelernt –, und sie dient der Wirtschaft, die von reibungsloseren Immobilientransaktionen profitiert.
Kurzum: Dieser Änderungsantrag zeigt, wie parlamentarische Arbeit Verbesserungen bringen kann. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den Entwurf der Bundesregierung sorgfältig geprüft und an entscheidenden Punkten nachgebessert. Das Ergebnis ist ein Gesetz, das besser, praktikabler und vor allem bürokratieärmer ist. Ich darf Sie daher um Unterstützung bitten.