Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind erneut Zuschauerinnen und Zuschauer der immer öder werdenden Serie „Welche Steuer will die AfD heute abschaffen?“. Und diesmal geht es erneut um den Solidaritätszuschlag. Ich weiß nicht, wie oft wir diese Debatte hier schon geführt haben.
Es ist wirklich schwer, immer wieder über denselben, längst auserzählten Sachverhalt zu sprechen. Was Sie bei all Ihren Steuerabschaffungsanträgen wie üblich verschweigen, ist die Frage einer seriösen Gegenfinanzierung. Schon allein deswegen ist der Antrag keinesfalls zustimmungsfähig.
Anders als von vielen erwartet – und ehrlicherweise auch von mir –, hat uns das Bundesverfassungsgericht keine direkte Hausaufgabe mitgegeben, in welchem Zeitraum der Soli abzubauen ist. Dabei muss immer wieder erwähnt werden: Den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer zahlen heute nur noch die 10 Prozent mit den höchsten Einkommen.
Ich finde es übrigens zynisch, wenn dann immer damit argumentiert wird, dass der Soli die Fleißigen bestrafen würde, als ob die 90 Prozent, die ihn nicht mehr zahlen, nicht ebenfalls fleißig wären. Die allermeisten davon gehen motiviert zur Arbeit, halten unser Land am Laufen und haben unseren Dank und Respekt verdient.
Wir Grüne haben in unser Bundestagswahlprogramm geschrieben, dass wir den Solidaritätszuschlag in den regulären Einkommensteuertarif integrieren wollen. Ich lese in Medien davon, dass es wohl Gespräche in der Regierungskoalition geben soll, die auch in diese Richtung gehen. Wenn das so sein sollte, dann hoffe ich sehr für Sie, dass Markus Söder die entsprechende Passage in unserem Programm nicht nachlesen wird, sonst wird er reflexhaft und aus Prinzip dagegen sein.
Für uns Grüne ist besonders wichtig, dass wir kleine und mittlere Einkommen finanziell entlasten. Dazu wollen wir die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung durch Reformen um 2 Prozentpunkte senken – das haben wir heute schon debattiert –; denn gerade die Sozialbeiträge treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders stark. Zudem wollen wir den Grundfreibetrag um konkret 500 Euro und den Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1 500 Euro erhöhen. Das wäre zugleich eine starke Steuervereinfachung.
Und wir machen auch sehr konkrete Vorschläge zur Gegenfinanzierung. Beispielsweise wollen wir für sehr hohe Einkommen oberhalb eines zu versteuernden Einkommens von jährlich 120 000 Euro einen neuen Steuersatz von 45 Prozent einführen; das entspricht übrigens einem monatlichen Bruttoverdienst von etwas mehr als 11 600 Euro. Für das zu versteuernde Einkommen oberhalb von 250 000 Euro würden dann 48 Prozent fällig. Für Verheiratete gelten natürlich immer die doppelten Beträge.
Und falls mal wieder das Argument kommt, dass viele Unternehmen als Personengesellschaften ebenfalls betroffen wären: Dann lassen Sie uns doch endlich das steuerliche Optionsmodell weiterentwickeln, dass diese Unternehmen unkomplizierter die Besteuerung von Kapitalgesellschaften wählen können.
Der Antrag der AfD ist sozial ungerecht und löst keine Probleme. Den lehnen wir ab.