Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn der Debattenplatz hier heute fast am Ende dieser Sitzungswoche diesen Eindruck erwecken könnte: Städtebauförderung ist kein Randthema.
Wenn wir heute über Städtebauförderung sprechen, sprechen wir gleichzeitig über die Zukunft unserer Städte und unserer Gemeinden. Denn mit der Städtebauförderung leistet der Bund, wenn sie denn gut gemacht wird, einen entscheidenden Beitrag, dass Menschen in einem lebendigen, sicheren und klimafesten Quartier wohnen können.
Das bedeutet: barrierefreie Wege, Begegnungsorte, begrünte Plätze, Erhalt von Ortskernen und Schutz vor Hitze, Starkregen und Verdrängung. Genau deshalb ist Städtebauförderung eine zentrale staatliche Aufgabe.
Städtebauförderung muss sozial gerecht, ökologisch und klimagerecht sein. Sie muss die Quartiere stärken mit Orten, an denen Menschen sich begegnen, beisammen sein können,
ohne dafür immer Geld zahlen zu müssen. Städtebauförderung muss den Kommunen ermöglichen, Plätze und Straßen so umzubauen, dass sie Orte bleiben, an denen Menschen sich ganzjährig gern aufhalten. Städtebauförderung muss somit immer Entsiegelung, Stadtgrün und klimagerechte Mobilität mitdenken; denn eine moderne Städtebauförderung ist immer auch Klimaanpassung.
Das alles ist ohne die notwendigen finanziellen Mittel nicht möglich. Deshalb begrüßen wir natürlich die Erhöhung des 2026 zur Verfügung stehenden Verpflichtungsrahmens auf 1 Milliarde Euro. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass viele Projekte immer noch viel zu oft an komplizierten Verfahren, an Personalmangel in den Verwaltungen oder an nicht passenden Förderlogiken scheitern; das Gleiche gilt übrigens auch für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“.
Für die ausgewählten Kommunen sind die Förderbescheide, die aktuell rausgehen, eine gute Nachricht. Aber in der aktuellen Ausgestaltung geht das Programm an vielen Kommunen vorbei. Hohe Eigenanteile, eine Mindestfördersumme von 250 000 Euro und kurze Antragsfristen sind gerade für viele kleinere, finanzschwache Kommunen oft nicht zu stemmen, obwohl dort der Bedarf oft am größten ist. Das erkennen Sie in Ihrem Antrag hier heute auch an. Aber „weitere Vereinfachungspotenziale in den Umsetzungsprozessen der Städtebauförderung“, wie Sie schreiben, einfach nur zu prüfen, ist mir dann doch ein bisschen zu wenig.
In der letzten Legislaturperiode haben wir den Weg dafür geebnet, dass erstmals seit 1994 wieder mehrjährige Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern ausgehandelt und unterzeichnet wurden. Das war ein erster Schritt in Richtung Vereinfachung und besserer Planbarkeit bei der Umsetzung der Städtebauförderung. Es ist gut, dass Sie diesen Weg mit der Verwaltungsvereinbarung für 2026 und 2027 nun auch weitergehen. Aber darauf dürfen Sie sich natürlich nicht ausruhen. Hier eine Kommission, da ein Prüfauftrag, viel Ankündigung, wenig Umsetzung – das ist ohnehin das Fazit, das man nach einem Jahr Schwarz-Rot leider ziehen muss –:
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten etwas anderes, die Kommunen auch. Deshalb gilt im doppelten Sinne: Nicht immer nur prüfen, sondern handeln!
Trauen Sie den Menschen in unseren Kommunen etwas zu! Trauen Sie sich, die Verfahren wirklich zu vereinfachen – für grüne, lebenswerte Städte und vor allem für die Menschen.
Vielen Dank.