Sehr geehrte Frau Ministerin Hubertz, die Feuerwehr und die gesamte Blaulichtfamilie sind unverzichtbare Bestandteile unserer Sicherheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Mit der vorgesehenen Privilegierung im Außenbereich in § 35 der Baugesetzbuchnovelle hat die Bundesregierung bereits ein wichtiges und positives Zeichen gesetzt. Herzlichen Dank dafür!
Gleichzeitig hören wir aber von der Sorge, dass der Begriff „Feuerwache“ zu eng ausgelegt werden könnte. Wie kann sichergestellt werden, dass auch die vielen ehrenamtlichen Feuerwehren von dieser Regelung rechtssicher profitieren können?