Vielen Dank, Herr Kollege Bollmann, für die Frage. – Wir verstehen uns als Anwalt der Kommunen, und wir müssen den Handlungsspielraum und den Instrumentenkasten der Kommunen da erweitern, wo es Probleme vor Ort gibt, und die Probleme sind vielfältig.
Ich war selbst in Gelsenkirchen, habe mich da umgesehen, und es gibt dort Problem- und Schrottimmobilien. Die Gemeinde, die Stadt Gelsenkirchen, hat richtig große Probleme damit, dagegen vorzugehen. Deswegen haben wir mehrere Maßnahmen im Baugesetzbuch verankert: dass man da mal Instandsetzungsgebote aussprechen kann, dass man die Immobilie kaufen kann und dass man im letzten Moment – und das ist natürlich ein scharfes Schwert; aber ohne das ist es ein zahnloser Tiger – sogar auch enteignen kann.