Guten Morgen, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist heute der 23. Mai, der Tag des Grundgesetzes. Manchmal hat man in bestimmten Wochen und Monaten eine Verdichtung von Geschichte, wie sie dann auf lange Jahrzehnte hin nicht mehr stattfindet. So ungefähr war es in diesen Tagen im Mai 1949: Am 4. April gründet sich die NATO. Am 5. Mai gründet sich der Europarat, damals mit zehn Mitgliedstaaten, darunter einige Länder, die nie oder jedenfalls nicht sofort in die Europäische Union gegangen sind wie Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark, Irland; auch die Türkei war bei der Gründung des Europarates ganz am Anfang mit dabei. Und dann am 23. Mai ist die Verkündigung des Grundgesetzes.
In seiner Regierungserklärung im September 1949 hat Bundeskanzler Adenauer gesagt, er wolle dem Europarat beitreten. Als dieser gegründet wurde, konnten wir ihm ja noch gar nicht beitreten, weil es die Bundesrepublik Deutschland noch gar nicht gab. Am 7. Mai 1950 erreicht Adenauer dann plötzlich ein Schreiben des französischen Außenministers Schuman, in dem dieser ausführt, er werde in wenigen Tagen die Gründung einer Montanunion vorschlagen. In seiner Rede vom 9. Mai kommt Schuman dann mit dem Angebot, Kohle und Stahl, die Kriegsindustrien, die Rüstungsindustrien, nicht mehr in nationaler Kontrolle zu halten, sondern hier gemeinschaftlich zu agieren. Und dann beginnt der europäische Einigungsprozess.
Zu dieser Zeit weiß niemand, in welche Richtung die Entwicklung weitergehen wird: Ist der Europarat nun die entscheidende europäische Institution? Er entwickelt übrigens die heutige europäische Fahne, legt die Hymne fest. Alles das, was heute die Europäische Union macht, macht am Anfang der Europarat. Aber durch die faktische Wirkung, Kohle und Stahl zu vereinigen, wird plötzlich die Europäische Union, die Europäische Gemeinschaft zu dieser Zeit, der Treiber der europäischen Bewegung.
Dann hat der Europarat lange im Schatten dieser europäischen Einigungsentwicklung gewirkt. Aber es ist die älteste europäische Institution. Sie setzt vor allem auf Menschenrechte, auf Demokratie und hat institutionell mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen Gerichtshof ein richtig scharfes Instrument. Dort kann jeder Bürger seine Rechte einklagen, wenn er sie in seinem Nationalstaat verletzt fühlt. Von daher ergibt sich aus der Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland, am 13. Juli 1950 diesem Europarat beizutreten, auch ein Bekenntnis zu den inzwischen über 200 Konventionen und Protokollen, die der Europarat erstellt hat.
Die wichtigste Konvention ist die genannte Menschenrechtskonvention, verbunden mit einem eigenen Gerichtshof.
Der große Vorteil des Europarats heute ist, dass er viele Mitgliedsländer hat, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Das kommt uns manchmal vielleicht banal vor, aber für viele dieser Länder ist es wichtig, in europäischen Prozessen Kollegen zu treffen, mitzudiskutieren, mit dabei zu sein. Armenien und Aserbaidschan beispielsweise sind Mitglied des Europarats. Georgien, die Kaukasus-Republiken, fast alle Staaten in Europa gehören diesem gemeinsamen Gremium an.
Russland ist einstimmig aus dem Europarat ausgeschlossen worden,
weil es die Prinzipien des Europarats verletzt, nämlich die Freiheit und die Rechte eines anderen Staates zu achten. Belarus ist nicht Mitglied. Aber alle anderen Staaten sind Mitglied. Deshalb, denke ich, ist es gut, dass Deutschland mit dabei ist.
Mir wäre es sympathisch, wenn wir nicht immer neue Institutionen schaffen würden. Wir haben 2022 die Europäische Politische Gemeinschaft gegründet, eine Idee von Präsident Macron. Der Bundeskanzler war in der letzten Woche in Albanien, als man sich zum Gipfel getroffen hat. Sie hat kein Sekretariat und hat ungefähr die gleichen Mitglieder wie der Europarat. Ich habe mich schon damals gefragt: Warum hat Präsident Macron nicht den Europarat genommen, um das zu machen, was er jetzt im Rahmen der Europäischen Politischen Gemeinschaft macht? Der Europarat hat sogar seinen Sitz in Straßburg. Ich denke, Herr Außenminister, auch Herr Bundeskanzler, diese Europäische Politische Gemeinschaft sollte sich Stück für Stück dem Europarat annähern. Dann hat man eine parlamentarische Versammlung, hat einen Apparat. Es ist die älteste europäische Institution, und Sie haben auch da die Möglichkeit, alle Mitgliedstaaten Europas einzubeziehen.
Deshalb finde ich, dass wir in so einem Monat wie in diesem Mai – die Präsidentin räuspert sich schon –, in dem viel über Europas Zukunft nachgedacht wird, in einer Zeit, in der wir wie mit Großbritannien auch ganz neue Modelle haben, die in der Sicherheitspolitik plötzlich wieder eng bei der Europäischen Union sind, unsere Kräfte konzentrieren sollten in dem Bewusstsein: Europa ist mehr als die EU, und auch die Staaten, die nicht EU-Mitglied sind, sind Europa. Gerade das ist im Europarat symbolisiert. Deshalb ist es gut, dass wir heute diese Debatte haben und den Europarat in den Mittelpunkt stellen.