Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa aufbauen“ – das sagte kein geringerer als Winston Churchill und skizzierte 1946 damit die Idee eines geeinten Europas, für das Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit die Leitprinzipien werden sollen. In diesem Geiste und mit dem Ziel, Frieden, Demokratie und Stabilität in Europa wiederherzustellen, wurde vor 76 Jahren der Europarat gegründet – als erste zwischenstaatliche Nachkriegsorganisation auf dem europäischen Kontinent, der in weiten Teilen noch in Trümmern lag. Umso bemerkenswerter ist es, dass Deutschland bereits ein Jahr später, vor nunmehr 75 Jahren, Mitglied dieses Zusammenschlusses wurde und damit Verantwortung für den Wiederaufbau Europas im Sinne der Leitprinzipien übernehmen durfte, für ein Europa, über das Nazideutschland unermessliches Leid, Tod und Vernichtung gebracht hatte. Die Aufnahme in den Europarat markiert damit einen moralischen Neubeginn und einen ersten Schritt zurück in die internationale Staatengemeinschaft und setzt ein Zeichen, dass man bereit war, aufeinander zuzugehen, Krieg, Diktatur und Menschenrechtsverbrechen zu überwinden.
Heute besteht dieses Bündnis aus 46 Staaten, von Albanien über Liechtenstein bis hin zum Vereinigten Königreich. Durch diese breite Mitgliedschaft wird deutlich, dass die einstige Idee, eine Art Vereinigte Staaten von Europa aufzubauen, heute zumindest im Europarat ein kleines Stück Realität geworden ist.
Nach 76 Jahren sind die Erfolge und Errungenschaften des Europarates vielfältig und zahlreich und doch bleiben viele der Herausforderungen die gleichen: die Bekämpfung von Rassismus, die Verteidigung der Meinungsfreiheit, der Erhalt der kulturellen Vielfalt, der Schutz von Kinderrechten, aber auch das Aufrechterhalten und Durchsetzen von Rechtsstaatlichkeit.
Angesichts des weltweiten Drucks auf das Völkerrecht und die internationalen Gerichte ist es ein ermutigendes Zeichen, dass der Prozess zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine eingeleitet wurde und auch die Einrichtung einer Schadenskommission unter dem Dach des Europarats angedacht ist. Ich begrüße es ausdrücklich, dass Deutschland hier maßgeblich beteiligt war.
Deutschland steht seit Beginn des Krieges an der Seite der Ukraine und leistet humanitär, wirtschaftlich, finanziell und militärisch Hilfe.
Für uns ist klar: Kriegsverbrechen, wie wir sie seit dem 24. Februar 2022 erleben, dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben. Wir wollen, dass Putin und seine Gefolgschaft sich für ihre Taten verantworten müssen: vor Gericht und der internationalen Gemeinschaft und Öffentlichkeit.
Russland hat mit dem Überfall auf die Ukraine die Charta der Vereinten Nationen verletzt. Die Einrichtung eines Sondergerichtshofes ist daher ein ganz wesentlicher Schritt, um die Gültigkeit des Völkerrechts durchzusetzen. Der Gerichtshof wird für Gerechtigkeit gegenüber der Ukraine und ihrer Bevölkerung sorgen. Teil dieser Gerechtigkeit muss ohne Zweifel auch eine Wiedergutmachung durch Russland sein.
Und eines ist für mich – und ich denke, auch für den ganz überwiegenden Teil von uns allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier in diesem Haus – doch klar: Die Urteile des Sondergerichtshofes sind für alle bindend. Ausnahmen und Abweichungen davon kann und darf es auch davon nicht geben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser so aktuelle Bezug des Europarats macht deutlich, wie wichtig diese Organisation für unser Miteinander und die Zusammenarbeit in Europa und der Welt ist: Der Europarat setzt sich für unsere freiheitlichen Werte ein und schützt unsere Demokratien. Dies ist auch in unserem Land so wichtig wie noch nie. Lassen Sie uns gemeinsam dafür einstehen, dass diese Grundfeste aufrechterhalten werden! Stehen wir an der Seite derer, die angegriffen werden! Lassen wir nicht zu, dass antidemokratische Überzeugungen und Weltbilder unsere Werteordnung zerstören! Kämpfen wir gemeinsam dafür, dass Europa stark und geeint zusammensteht!
Vielen Dank.