Sehr geehrte Frau Präsidentin, zunächst herzlichen Dank für die wirklich souveräne Sitzungsführung! Wir können Ihnen wirklich dankbar sein, dass Sie hier im Haus für Ordnung sorgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Worüber reden wir? Viele von uns haben Kinder. Und wer sich in die Situation hineinversetzt, was nach der Geburt ansteht, der weiß: Das Letzte, woran man denkt, sind Formulare, Nachweispflichten oder Behördengänge. Das Allerletzte, woran man denkt, sind die Probleme, die die AfD hier in aufgeregter Art und Weise in allen Reden vorgetragen hat. Das Allerallerletzte ist, Ihre Ausführungen zu Geschäftsmodellen zu hören. Was ist denn das für ein Zynismus, hier über Geschäftsmodelle zu reden, wenn es eigentlich darum geht, wie wir das Land für die Eltern neu aufstellen?
Der vorliegende Gesetzentwurf zum antragslosen Kindergeld ist richtig. Er stellt einen Paradigmenwechsel dar. Der Staat prüft jetzt von sich aus einen Anspruch, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger den Antrag stellen müssen. Das bedeutet: Die Daten wandern und nicht der Bürger. Wir als schwarz-rote Koalition bringen jetzt dieses hervorragende Projekt endlich in die Umsetzung.
Der Entwurf ist auch pragmatisch gestaltet; denn er setzt auf eine schrittweise Einführung. Ein digitaler Sozialstaat braucht eben belastbarere Register, sichere Verfahren. Und die müssen Schritt für Schritt auf- und ausgebaut werden; das haben meine Vorredner ja auch gut beschrieben. Gleichzeitig wird auch auf Missbrauchsverhinderung ausdrücklich hingearbeitet.
Natürlich gibt es Diskussionspunkte: Wie weit soll denn die Automatisierung gehen? Wie regeln wir die Nachweispflichten? Das werden wir sicherlich im parlamentarischen Verfahren ausführlich miteinander diskutieren. Aber entscheidend ist: Der Einstieg erfolgt jetzt, und das ist überfällig.
Dieser Gesetzentwurf ist aber mehr als eine Einzelmaßnahme. Er ist die konkrete Umsetzung der ersten von 26 Empfehlungen der Kommission zur Reform des Sozialstaats. Ministerin Bas arbeitet bereits an der Umsetzung der KSR-Beschlüsse in ihrer Gesamtheit. Und das neue Gremium für Digitalisierung treibt hie, gemeinsam mit dem BMDS die technische Umsetzung voran. Die Richtung ist klar: Leistungen müssen besser verzahnt, Prozesse müssen digitalisiert und Verfahren müssen einfacher werden. Auch der Nationale Normenkontrollrat fordert genau das ein.
Es ist aber auch wichtig – Moritz Heuberger hat darauf hingewiesen –, dass wir über ein Spannungsfeld sprechen, das mit der Digitalisierung verbunden ist. Wenn Leistungen einfacher zugänglich werden, wenn Verfahren digitalisiert werden und wenn Hürden sinken, dann wird natürlich auch die Inanspruchnahme steigen. Beim Wohngeld beispielsweise rufen heute über 40 Prozent der wahrscheinlich Berechtigten die Leistung nicht ab, beim Bildungs- und Teilhabepaket sind es noch mehr. Liegt das jetzt an komplizierten Prozessen? Die Frage kann man sich stellen. Für einen Wohngeldantrag muss man aktuell bis zu 250 einzelne Angaben machen. Das ist mit Sicherheit ein Umstand, der viele sozialbedürftige Menschen schlichtweg überfordert. Das heißt: Hunderttausende Haushalte hätten vermutlich Anspruch, nehmen die Leistungen aber nicht in Anspruch. Wenn der Zugang nun digital erleichtert werden würde, dann würde sich das natürlich ändern.
Was müssen wir also tun? Natürlich hätte eine vollständige Ausschöpfung bestehender Ansprüche im Zuge der Digitalisierung erhebliche Auswirkungen auf die zu konsolidierenden öffentlichen Haushalte, auf die wir gar nicht vorbereitet sind. Spricht denn das gegen digitalisierte, bürgerorientierte Prozesse? Das höre ich durchaus hin und wieder. Könnte es vielleicht auch ein unausgesprochenes Ziel sein, dass man Ansprüche zwar schafft, sie aber dann kompliziert hält, sodass sie nicht vollständig genutzt werden? Die Antwort ist doch offenkundig: Nein. Wir müssen die Ziele von Haushaltskonsolidierung und stärkerer Digitalisierung miteinander verbinden. Ein Rechtsanspruch darf nicht davon abhängen, wie gut jemand Formulare ausfüllen kann.
Das bedeutet: Wenn wir Sozialleistungen künftig stärker digitalisieren und automatisieren, dann müssen wir präziser definieren, wer wirklich einen Bedarf hat. Wir müssen Erwerbsanreize erhöhen. Wir müssen Zuständigkeiten klarer benennen. Und wir müssen die Daten besser verknüpfen; denn auch das ermöglicht bessere Datenabgleiche und wirksamere Missbrauchskontrolle.
Nur so können wir sozialpolitisches Ziel, tatsächlichen Anspruchskreis und erforderlichen Finanzbedarf sauber aufeinander abstimmen, und darum geht es uns doch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das antragslose Kindergeld ist in diesem Sinne eine Blaupause für die Modernisierung unseres Sozialstaates. Die Modernisierung des Sozialstaates wiederum wird auch eine Blaupause für die Modernisierung unseres gesamten Landes sein.