Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir lesen oft in der Zeitung, dass unser Arbeitszeitgesetz nicht mehr zeitgemäß sei. Regelmäßig fühlen sich manche berufen, dieses Lied zu singen, dauerhaft.
Der erste Schritt, den ich in der Diskussion, ob unser Arbeitszeitgesetz noch zeitgemäß ist, empfehlen kann, ist, dass wir die Fakten beleuchten. Wir lesen oft, es wäre doch ganz toll, wenn wir vier Tage in der Woche arbeiten, dann hätten wir drei Tage frei, das wäre toll, das wäre zukunftsgerichtet. Ich musste so etwas letzte Woche – warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute doch so nahe liegt? – in meiner Heimatzeitung lesen. Das ist ja alles möglich. Das funktioniert ja jetzt schon, viele Firmen machen das bereits, und zwar dauerhaft, auch in meinem Wahlkreis. Ich bin überzeugt, dass meine Heimatzeitung darüber auch berichtet hat. Also: Unser Arbeitszeitgesetz ist flexibel. Die Debatte hat gezeigt, was alles möglich ist. Und die Möglichkeiten, die wir haben, nutzen wir bis heute noch nicht einmal komplett aus.
Jetzt wird schon wieder gefordert, weitere Flexibilität zu schaffen. Was wünschen sich die Beschäftigten denn? Mehr Flexibilität? Ja, klar, warum denn nicht! Gegen mehr Flexibilität ist ja gar nichts zu sagen. Früh um Punkt 7:30 Uhr in der Behörde anfangen und um Punkt 16 Uhr den Hammer fallen lassen und kurz vorher geht einer noch von Tür zu Tür, um zu schauen, wer noch fleißig ist und wer wohl schon zu Hause ist, das ist sicherlich nicht mehr zeitgemäß. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, mobiles Arbeiten, Flexibilität – das gibt es heute schon. Dort, wo es Tarifverträge gibt, dort, wo es Mitbestimmung gibt, gibt es davon noch viel mehr. Aber wenn wir diese Flexibilität wollen, dann brauchen wir diese Flexibilität auch in den Kitas, in den Schulen, in den Pflegeeinrichtungen. Denn wenn Arbeitnehmende diese Flexibilität zeigen müssen, dann müssen sie ihre Arbeit mit dem, was sie sonst noch alles zu tun haben, auch unter einen Hut bringen können. Das ist oftmals schwierig und kompliziert, gehört aber zusammen.
Die Frage ist auch: Gibt es den Beschäftigten? Den gibt’s natürlich nicht. Das ist vielfältig. Es gibt ja auch nicht den Fußballbundestrainer; es gibt 84 Millionen Bundestrainer in Deutschland – demnächst werden wir das auch wieder an den Fernsehern ausdiskutieren.
Aber was eine große Befragung des DGB gezeigt hat – liebe Grüne, habt ihr das auch in euren Antrag aufgenommen? –, ist, dass 72 Prozent der Beschäftigten sich Arbeitstage mit maximal acht Stunden wünschen. 72 Prozent – das ist eine gute Mehrheit. 98 Prozent wollen weniger als zehn Stunden arbeiten. Wir haben es vorhin gehört: Wollen Sie in einem Bus sitzen, der schon zehn, elf, zwölf Stunden von dem gleichen Fahrer gesteuert wird? Oder wollen Sie von einem Arzt oder einer Krankenschwester oder sonst wem gepflegt werden, der 13 Stunden unterwegs ist? Und 95 Prozent wollen spätestens um 18 Uhr Feierabend haben. Das sind deutliche Zahlen, und es war eine große Befragung.
Diese Woche rief bei mir ein Unternehmer an – bei dir auch; das habe ich vorhin in deiner Rede gehört, lieber Jan Dieren –, und er sagte mir: Es muss doch möglich sein, abends um 22 Uhr noch E-Mails zu checken. – Da habe ich auch nichts dagegen. Es gibt ja auch die Flexibilität, vielleicht um 12 Uhr zu Hause zu sein und abends noch einmal in die Mails reinzugucken. Deswegen gibt es doch das europäische Arbeitszeitrecht. Aber Obacht: Auch das ist mit dem europäischen Arbeitszeitrecht nicht zu machen. Denn wir brauchen hier auch elf Stunden Pause in einem 24-Stunden-Zeitraum. Das kann man einmal tun, davon geht die Welt nicht unter, aber dauerhaft ist das auch nicht möglich. Das gefällt dem Unternehmer wieder nicht.
Gesundheitsschutz wurde angesprochen; Arbeitsschutz ist wichtig. Und weil bald Pfingsten ist – hier blinkt schon das Licht –, will ich noch eine kurze Geschichte – –