Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Amthor, Ihre Kurzintervention, die sich ja eigentlich als persönliche Äußerung zu meinen Ansagen an Sie entwickeln sollte,
haben Sie halt genutzt, um noch weiter auszuführen. Ich will das dann auch tun.
Ich fange mit dem letzten Part an. Keiner hat hier irgendeine Gleichstellung der zivilen Opfer im Ukrainekrieg mit denen der Saboteure der Nord-Stream-Sprengung vorgenommen.
Das ist auch nicht zulässig, das habe ich auch nicht getan. Ich weiß nicht, wo und wann Sie das gehört haben.
Zum Zweiten. Was die haushaltsrechtliche Zulässigkeit angeht, so bin ich sehr wohl der Ansicht, dass der Bund eben nicht weder fahrlässig noch wie hier vorsätzlich Eigentum des Bundes verschenken darf. Und wenn Sie darauf rekurrieren, dass es nicht im unmittelbaren Eigentum steht, dann haben Sie völlig recht. Aber über die SEFE-Gesellschaft ist der Bund sehr wohl Mehrheitseigentümer an dieser Anlage und könnte sehr wohl verhindern, dass diese Anlage verschenkt wird.
Ich bin der Ansicht, dass deutsches Bundesvermögen sowieso nicht verschenkt gehört, sondern allenfalls, wenn es veräußert werden soll, ausgeschrieben werden muss. Eine solche Ausschreibung hat nicht stattgefunden, und ich könnte mir sehr wohl vorstellen, dass es sowohl im Inland als auch im Ausland Anbieter gibt, die diese Anlage gegen Geldwert kaufen würden.