Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was bewegt die Menschen in unserem Land? Was wollen Sie verändern? Wo sehen Sie Handlungsbedarf? Welche Erwartungen richten Sie an die Politik? Kaum ein Bericht beantwortet diese Fragen so deutlich wie der aktuelle Petitionsbericht. Denn hier sprechen nicht Institutionen, Verbände oder Interessenvertretungen, hier kommen die Bürgerinnen und Bürger selbst zu Wort: mit ihren Sorgen, ihren Erfahrungen und ihren Vorschlägen für Verbesserungen. Und meist verbergen sich ganz höchstpersönliche Schicksale dahinter. Der Petitionsbericht ist deshalb weit mehr als eine Sammlung von Eingaben. Er ist ein Seismograf für die Stimmung im Land und ein wichtiger Gradmesser dafür, was die Menschen von uns im Parlament erwarten.
Die Vielfalt der eingereichten Petitionen zeigt dabei die ganze Bandbreite gesellschaftlicher Themen. Sie reicht von ganz konkreten Problemen im Alltag bis hin zu grundsätzlichen Fragen unseres Zusammenlebens. Gerade diese Vielfalt macht den besonderen Wert des Petitionswesens aus: Es eröffnet den Menschen die Möglichkeit, Anliegen auf die politische Agenda zu setzen, die sonst womöglich ungehört bleiben würden.
Es sind heute schon viele schöne Beispiele genannt worden, und es ist natürlich das Handicap, wenn man als Letzter spricht, dass man nicht alles wiederholen sollte. Ein paar schöne Beispiele, wo Petitionen etwas bewegt haben, möchte ich aber dennoch erwähnen.
Zum einen die Petition zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Dahinter steht eine klare Botschaft: Häusliche Gewalt ist kein privates Problem. Sie ist ein Angriff auf die Würde, die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen. Sie hinterlässt oft tiefe Spuren, und das nicht nur bei den Opfern selbst, sondern auch bei den Familien und ihren Kindern. Der Petitionsausschuss hat dieses Anliegen ausdrücklich aufgegriffen. Noch immer sind die Opfer häuslicher Gewalt überwiegend Frauen. Umso wichtiger ist es, dass wir in den vergangenen Jahren den Schutz der Betroffenen weiter gestärkt haben,
zum Beispiel durch die Reform des Gewaltschutzgesetzes und den Einsatz elektronischer Fußfesseln. Diese Petition zeigt zugleich, welche Bedeutung das Petitionswesen für unsere parlamentarische Arbeit hat. Bürgerinnen und Bürger benennen Missstände, stoßen Debatten an und geben wichtige Impulse für politische Entscheidungen.
An dieser Stelle wollte ich als Frau eines Hobbyimkers jetzt auch etwas zu den Honigbienen sagen.
Lieber Nicklas, das hast du mir so wunderbar abgenommen. Ich will mich da nicht wiederholen, aber ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, um mich von ganzem Herzen bei all den fleißigen Bienen des Ausschusssekretariats zu bedanken, die uns diese tolle Arbeit ermöglichen. An die zwölf Vertreterinnen und Vertreter des Ausschusssekretariats und die hinter ihnen stehenden weiteren 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt und ihr gesamtes Team: Herzlichen Dank dafür!
Dann möchte ich gleichwohl noch auf eine weitere Petition eingehen, die mir auch aufgrund besonderer familiärer Betroffenheit am Herzen liegt. Sie fordert ein Recht auf einen Wohnplatz und eine strukturierte Tagesbetreuung für Erwachsene mit Behinderungen. Viele Familien finden für ihre Kinder mit schweren Behinderungen keinen geeigneten Wohn- und Betreuungsplatz. Die Folge ist für alle eine enorme Belastung. Der Ausschuss hat zu Recht festgehalten, dass es hierbei nicht um Einzelfälle geht, sondern um ein Schicksal, das viele Familien in ganz Deutschland betrifft: zu wenig Plätze, zu wenig Fachkräfte und fehlender barrierefreier Wohnraum.
Zwar liegt die Verantwortung für den Ausbau dieser Strukturen in erster Linie bei den Ländern und Kommunen. Angesichts der gesellschaftlichen Tragweite dieses Themas darf sich aber auch der Bund seiner Verantwortung nicht entziehen.
Da waren wir uns im Ausschuss alle einig, und deshalb wurde diese Petition auch der Bundesregierung zur Erwägung überreicht.
Diese beispielhaften Petitionen könnten schon auf dem ersten Blick kaum unterschiedlicher sein. Sie zeigen die ganze Vielfalt unseres Wirkens und auch der Themen, die die Menschen in unserer Bevölkerung beschäftigen. Sie zeigen alle, worum es im Kern des Petitionsrechtes geht: Bürgerinnen und Bürger formulieren konkrete Verbesserungsvorschläge und geben wichtige Impulse für politisches Handeln.
In diesem Zusammenhang wird auch die besondere Rolle des Petitionsausschusses im Vergleich zu anderen digitalen Beteiligungsformaten deutlich. Während auf privaten Plattformen häufig die Organisation von Kampagnen, die Mobilisierung möglichst großer Unterstützerzahlen und auch die kommerzielle Verwendung der Nutzerdaten im Vordergrund stehen, ist das parlamentarische Petitionsverfahren unmittelbar und allein dem Grundrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes verpflichtet.
Jede Petition wird unabhängig von ihrer Reichweite, ihrer medialen Aufmerksamkeit oder der Zahl ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer geprüft. Entscheidend ist allein das Anliegen selbst.
Diese Gleichbehandlung aller Eingaben unterscheidet das parlamentarische Petitionsverfahren grundlegend von privaten Beteiligungsplattformen und macht seinen besonderen Wert für unsere parlamentarische Demokratie aus.
Der Petitionsbericht 2025 zeigt uns deutlich: Die Bürgerinnen und Bürger wollen gehört werden. Unsere Aufgabe ist es, zuzuhören, ihre Anliegen ernst zu nehmen und daraus die richtigen politischen Konsequenzen zu ziehen.
Herzlichen Dank.