Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns kurz erwägen, was Sklaverei bedeutet. Sklaverei ist der Zustand, in dem ein Mensch sich befindet, der im Verhältnis zu anderen Menschen nicht Subjekt ist, sondern Objekt, der rechtliche Bindungen seiner Person nicht selbst, selbstbestimmt, eingeht, sondern über den von anderen verfügt wird.
Die Institution der Sklaverei ist ein Allgemeingut der Menschheit. Es gab sie zu allen Zeiten und auf allen Kontinenten. Auch die europäische Zivilisation kannte sie: in den Sklavenhaltergesellschaften der Antike, in der Neuzeit noch in den amerikanischen Kolonien. Zugleich ist die europäische Zivilisation diejenige, die als erste und am gründlichsten die Institution der Sklaverei abgeschafft hat, für sich selbst und, durch ihren Einfluss auf den Rest der Welt, weitgehend auch dort. Ein Ruhmesblatt der Menschheitsgeschichte, auf das wir als Europäer stolz sind.
Die deutsche Rechtskultur, fußend auf den drei Säulen der römischen, der germanischen und der christlichen Tradition,
hat an dieser europäischen Leistung ihren Anteil. Es lohnt, die Kapitel der deutschen Rechtsgeschichte zu studieren, die von der Überwindung der Unfreiheit, der Abschaffung von Leibeigenschaft und feudaler Hörigkeit handeln. Zum Ende des 19. Jahrhunderts war so die Vertragsfreiheit gesicherter zivilisatorischer Grundbestand in Europa und weltweit. Es galt der Grundsatz, dass die rechtlichen Bindungen der Bürger untereinander grundsätzlich auf Freiwilligkeit beruhen, also durch selbstbestimmt eingegangene vertragliche Vereinbarung entstehen.
Auch der deutsche Staat des Grundgesetzes ist der Vertragsfreiheit besonders verpflichtet, wurzelt sie doch nicht nur in der allgemeinen Handlungsfreiheit, die das Grundgesetz gewährleistet, sondern auch in der Menschenwürde, die es als höchstes Rechtsgut setzt. In dem Maße nämlich, in dem einem Menschen die Freiheit genommen wird, über seine vertraglichen Bindungen selbst zu entscheiden, wird ihm die Eigenschaft als selbstbestimmtes Subjekt genommen. Er wird zum Objekt gemacht und dadurch seiner Würde entkleidet.
Dieser zivilisatorische Standard hatte auch am Ende des 20. Jahrhunderts noch Bestand – trotz der zwischenzeitlichen Angriffe freiheitsfeindlicher Ideologien wie Bolschewismus und Faschismus. In diesem 21. Jahrhundert jedoch ist der Freiheit ein neuer Feind erwachsen – in Gestalt der EU.
Unter ihrem verderblichen Einfluss wird das fundamentale Prinzip der Privatautonomie in der deutschen Rechtsordnung Schritt für Schritt zerstört.
Heute behandeln wir drei Vorlagen zum sogenannten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz: AGG, das uns durch die EU auferlegt wurde. Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es in einigen Aspekten weiter ausgedehnt und verschärft, die Vertragsfreiheit also noch weiter als bisher eingeschränkt werden.
Beigestellte Anträge der Grünen und der Linken wollen darüber noch weit hinausgehen und streben letztlich die weitgehende Abschaffung der Vertragsfreiheit an.
Wir stimmen als AfD-Fraktion der Überweisung der Vorlagen in den Rechtsausschuss zwar zu, lehnen sie in der Sache jedoch nachdrücklich ab. Ich möchte dazu nur zwei Sätze aus unserem Wahlprogramm zitieren:
„In einer freiheitlichen Grundordnung ist der Staat in seinem Handeln gegenüber dem Bürger der Pflicht zur Gleichbehandlung unterworfen, der Bürger selbst jedoch ist in der Gestaltung seiner privaten Rechtsverhältnisse frei. Eine Aufhebung dieser Trennung zwischen Staat und Gesellschaft beschädigt die freiheitliche Natur der Rechtsordnung und öffnet Tür und Tor für eine in letzter Konsequenz totalitäre Herrschaftsordnung.“
Dem stellen wir uns als einzige freiheitliche Fraktion in diesem Parlament entgegen.
Wir fordern anstelle einer Ausweitung dieses Gesetzes seine Abschaffung.
Vielen Dank.