Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wirklich erfrischend, einmal etwas Vernünftiges von der Bundesregierung zu hören, wie ich es gerade von Ihnen gehört habe.
Aber unser Gesetzentwurf hat doch noch einen Kniff mehr, der dem der Bundesregierung fehlt.
In dieser Debatte geht es um das Szenario, das Sie gerade sehr schön geschildert haben: Ein Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft lässt sich dafür bezahlen, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, dessen Mutter er niemals gesehen hat, und zwar nur, damit diese Frau und das Kind einen Aufenthaltstitel in Deutschland bekommen. Das Kind wird instrumentalisiert und von einem kriminellen Netzwerk missbraucht. Schließlich bekommt es eine falsche Herkunftsidentität, und zwar amtlich beglaubigt durch deutsche Behörden, und Ansprüche auf deutsche Sozialleistungen.
Das, verehrte Kollegen, ist ein Angriff auf die Menschenwürde.
Denn ein Mann, der für 10 000 Euro seinen Namen unter ein Dokument setzt und dann verschwindet, ist natürlich kein Vater. Ein Kind hat einfach ein Recht darauf, zu wissen, woher es kommt.
Die Scheinvaterschaft ist aber nur die Spitze des Eisbergs und nur ein Symptom für die Folgen der unkontrollierten Massenmigration.
Nach Deutschland kommen jedes Jahr Hunderttausende Menschen ohne geklärte Bleibeperspektive. Die Behörden sind hoffnungslos überlastet; denn Asylsystem, Aufenthaltsrecht und Familienrecht sind gerade nicht für diesen ungeregelten Massenansturm gemacht und auch nicht für eine solche kriminelle Energie, die hier immer wieder zum Tragen kommt.
Solange also das Grundproblem, die unkontrollierte Masseneinwanderung, nicht beendet wird,
ändert sich gar nichts. Wir reden von organisierten Geschäftsmodellen, bei denen massenhaft Geld aus Organisierter Kriminalität fließt, damit Aufenthaltstitel missbräuchlich erworben werden können. Und dieses krasse Problem wollen Sie allen Ernstes damit bekämpfen, dass eine Behörde eine wertende Entscheidung vornimmt, wer der Vater ist. Die „taz“ erklärte uns auch einmal, warum und seit wann das überhaupt möglich ist. Ich zitiere:
„Doch der Missbrauch machte ab 1999 Sinn, als das Staatsbürgerschaftsrecht verändert wurde: Seitdem kann ein Kind auch dann die deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters erben, wenn dieser nicht mit der Mutter verheiratet ist.“
Zitat Ende. Das kritisierte die „taz“, wohlgemerkt, nicht die AfD.
Der Regierung will ich, wie gesagt, zugestehen, dass sie das Problem erkannt hat, aber die entscheidende Schwäche bleibt in Ihrem Entwurf: Der Staat muss weiterhin den Missbrauch nachweisen. Unser Entwurf dreht das um und vereinfacht damit das Verfahren: Einbindung der Ausländerbehörde von Anfang an, keine wirksame Anerkennung vor Abschluss der Prüfung, und vor allem liegt die Beweislast beim Anerkennenden, zur Not auch durch Vorlage eines DNA-Testes; denn das Kindeswohl muss geschützt werden, aber auch der Steuerzahler und die allgemeine Moral.
Kinder haben einen echten Vater verdient, sie haben ein Recht auf Schutz ihrer wirklichen Identität. Und deshalb ist ein DNA-Test –