Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Erster Punkt. Sie haben gerade gesagt, die Ausländerbehörden schaffen das schon: Wie viel mehr Geld stellen Sie denn unseren Kommunen zur Verfügung, um diese Verfahren im Interesse der Familien, vor allem der Kinder auch schnell abwickeln zu können?
Sie haben gerade von 100 Verfahren pro Kommune gesprochen. Das sind ja doch erhebliche Mehrbelastungen. Also: Wie sehr unterstützen Sie die Kommunen?
Zweiter wichtiger Punkt. Aufenthaltsgefälle klingt so, als würde es nur krasse Ausnahmefälle betreffen. Betroffen sind zum Beispiel Personen, die mit einem Schengenvisum einreisen. Also: Zwei junge Leute haben sich im Ausland während des Auslandssemesters kennengelernt, wollen irgendwann anfangen, eine gemeinsame Zukunft aufzubauen, können sich in diesem Land aber nicht sofort eine gemeinsame Wohnung leisten. Sie wollen dann erst mal mithilfe des Schengenvisums zusammen sein, um zum Beispiel die Vaterschaftsanerkennung für ein Kind zu ermöglichen.
Herr Kollege, das können Sie doch nicht ernsthaft verdammen?
Sie können doch nicht ernsthaft sagen: Nein, das akzeptieren wir nicht. Ihre Vermutungstatbestände erfassen aber genau solche Fälle: Menschen lernen sich im Ausland kennen und wollen gemeinsam in Deutschland wohnen. Das ist und bleibt legitim. Und dieses Gesetz drängt sie in die Illegalität und in das Illegitime. Es kommen schwere Zeiten auf die betroffenen Kinder und Eltern zu. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, Herr Kollege?