Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland wird täglich angegriffen; Cyberangriffe nehmen in Qualität und Quantität zu – professioneller, staatlich gesteuert, international vernetzt. Sie richten sich gegen unsere Krankenhäuser, gegen unsere Energieversorgung, gegen unsere Verwaltung. Die Frage ist längst nicht mehr, ob ein Angriff kommt, sondern ob wir darauf vorbereitet sind und ob wir zurückschlagen können.
Mit diesem Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit gibt die Bundesregierung darauf eine klare Antwort: Deutschland verteidigt sich aktiv, entschlossen und künftig auch mit dem richtigen rechtlichen Rüstzeug. – Auch dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht diese Sicherheitskoalition.
Die Fähigkeiten zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen werden ausgebaut und auf eine moderne rechtliche Grundlage gestellt. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, die Kompetenz und insbesondere die Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden auf ein zeitgemäßes Niveau zu heben. Dafür modernisieren wir das BSI-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das Bundespolizeigesetz und das Energiewirtschaftsgesetz.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird als zentrale Cybersicherheitsbehörde unseres Landes gestärkt. Es erhält bessere Möglichkeiten zur Detektion und zur Gefahrenabwehr. Zugleich verbessern wir das Lagebild: Betreiber kritischer Infrastrukturen werden verpflichtet, relevante Informationen automatisiert an das BSI zu übermitteln. – Das schafft ein echtes Lagebild in Echtzeit, was wir dringend brauchen.
Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei erhalten erstmals klare Befugnisse zur aktiven Cyberabwehr: das Unterbrechen gefährlicher Datenströme, Maßnahmen gegen Schadsoftware und das Untersagen des Betriebs gefährlicher IT-Systeme; denn von ihnen gehen erhebliche Gefahren für unser Gemeinwesen aus.
Meine Damen und Herren, all das ist nicht Science-Fiction, das ist längst operative Realität unserer internationalen Partner. Deshalb ist es höchste Zeit, dass auch unsere Sicherheitsbehörden dafür eine klare, rechtssichere Grundlage erhalten.
Dieses Gesetz stärkt aber nicht nur die IT-Sicherheit, es stärkt auch die Resilienz unseres Landes insgesamt; denn wo Energieversorgung, Kommunikation oder Verwaltung digital angegriffen werden, geht es auch immer um Bevölkerungsschutz, wirtschaftliche Stabilität und staatliche Handlungsfähigkeit. Bessere Lagebilder helfen, Störungen künftig schneller zu erkennen, Betroffene früher zu warnen und Angriffe auf Kommunikationssysteme rascher zu isolieren. Die bessere Datenweitergabe zwischen BSI, Polizeien, Bevölkerungsschutz, Verfassungsschutz und Bundeswehr macht uns schneller und vor allen Dingen handlungsfähiger, gerade in den ersten Minuten und Stunden einer Krise.
Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages konsequent um. Der Gesetzentwurf schafft Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr, er stärkt das BSI als Zentralstelle und macht Deutschland gegen hybride Bedrohungen noch resilienter.
Meine Damen und Herren, Cyberabwehr, Cybersicherheit ist heute Daseinsvorsorge und so unverzichtbar wie Strom, Wasser oder funktionierende Verwaltung. Wer unsere digitale Infrastruktur angreift, greift das Fundament unseres Gemeinwesens an. Deshalb darf Deutschland im Cyberraum weder blind noch handlungsunfähig sein. Dieses Gesetz erhöht die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und sichert die Handlungsfähigkeit unseres Staates auch in Kriegen und hybriden Bedrohungslagen.
Meine Damen und Herren, Deutschland braucht im Cyberraum Klarheit statt Kontrollverlust, Handlungsfähigkeit statt Hilflosigkeit und Schutz statt Schwachstellen. Geben wir Deutschland heute das rechtliche und operative Rüstzeug, das es braucht, um sich im Cyberraum wirksam verteidigen zu können.