Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vom Grundgesetz garantierte körperliche Unversehrtheit des Menschen steht für mich auch bei dieser Debatte genau wie damals bei der Coronaspritze an allererster Stelle. Dieses Grundrecht der Unversehrtheit geht über den Tod hinaus. Daraus leitet sich zwangsläufig die Beibehaltung der aktuellen Regelung einer selbstbestimmten, aktiven Zustimmung zu einer Organentnahme ab. Die geplante Widerspruchslösung steht diesem Grundrecht diametral entgegen und wird deshalb von mir abgelehnt.
Wir alle wissen, dass die meisten Menschen sich während ihrer Lebzeit nicht mit ethisch schwierigen Themen wie dem eigenen Sterben auseinandersetzen wollen. Und dazu darf auch niemand gezwungen werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass viele den Schritt zum bewussten Widerspruch nicht gehen werden. Und genau das ist von den Befürwortern gewollt, um mehr Organe zur Verfügung zu haben. Ja, natürlich können Organe Leben retten. Dennoch sollten wir immer bedenken, dass der Mensch mehr als reine Materie ist. Wir bestehen aus einer Einheit aus Körper, Seele und Geist, und jeder Mensch hat zuallererst das Recht darauf, diese Erde so zu verlassen, wie er sie betreten hat. Nur die aktive, bewusste Zustimmung kann dieses Recht außer Kraft setzen.
Mit der Widerspruchslösung laufen wir Gefahr, dass dem menschlichen Körper noch viel stärker als ohnehin heute schon ein materieller Wert zugerechnet wird, dessen Teile möglichst umfangreich genutzt werden sollen, nicht zuletzt gewinnbringend für alle daran beteiligten medizinischen Akteure, einschließlich der Pharmaindustrie, da eine lebenslange Medikation der Empfänger notwendig wird.
Viele weitere Fragen sollten im Zusammenhang mit einer Transplantation Beachtung finden, auch in Bezug auf die Empfänger. Warum wird der Spender ruhiggestellt und anästhesiert, wenn er wirklich tot ist? Verspürt er vielleicht doch noch Schmerzen? Wer kann das beantworten? Wie kann man ausschließen, dass zukünftig aufgrund der weltweit zur Verfügung stehenden Gesundheitsdaten eine gezielte Suche nach passenden Organspendern einsetzt und zu einer ausufernden Organkriminalität führen wird? Sind den Empfängern die psychischen Folgen einer möglichen Wesensveränderung durch die Aufnahme eines fremden Organs ausreichend bewusst? All das sollte mit bedacht und mit diskutiert werden.
Doch die wichtigste Frage bleibt die: Wollen wir zulassen, dass mit einer Gesetzesänderung fremde Personen die Entscheidungshoheit darüber erhalten, ob diese Einheit eines Menschen aus Körper, Seele und Geist bestehen bleibt oder fremdbestimmt zerstört wird? Ich beantworte die Frage mit Nein. Aus ethischen Gründen dürfen wir das nicht gesetzlich festschreiben. Diese Gewissensentscheidung sollte jeder ganz bewusst für sich beantworten können, vor allem ohne äußeren moralischen Druck, wie wir ihn bei der mRNA-Injektion in der Coronazeit erlebt haben. Nur die Beibehaltung des bisherigen Vorgehens gewährleistet die selbstbestimmte Entscheidung des Sterbenden über seinen Körper.
Vielen Dank.