„Abweichungen“ zählt Voten, die von der Mehrheit der eigenen Fraktion abweichen. „Angenommen“ oder „Abgelehnt“ leitet OpenPlenum aus den Ja- und Nein-Stimmen ab. Bei Abstimmungen, die eine qualifizierte Mehrheit verlangen, kann die amtliche Feststellung des Bundestages abweichen.
Frau Ministerin, danke für das Zulassen der Frage. – Bisher war es so, dass die Krankenkassen verpflichtet waren, ihre Mitglieder zu informieren, wenn es zu Bei