Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen bei der postmortalen Organspende von zu wenigen Spenderorganen und darüber, dass es hierbei um eine Gewissensentscheidung des Einzelnen geht, es also ein Richtig oder Falsch gerade nicht gibt. Eine postmortale Organspende ist zulässig, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat oder die Angehörigen dies nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.
2025 waren über 8 000 Personen auf der Warteliste, denen knapp 1 000 postmortale Spender mit circa 3 000 Organen gegenüberstanden. Die Anzahl der Spender soll durch eine Umstellung auf die Widerspruchslösung erhöht werden. Bei dieser wird jeder Mensch als potenzieller Organspender behandelt, es sei denn, er hat zuvor proaktiv einer Organspende widersprochen. Wäre das aber der richtige Weg?
In Deutschland haben 40 Prozent der Bevölkerung, also knapp 34 Millionen Menschen, einen Organspendeausweis. Davon ist die Anzahl tatsächlich erfolgter Spenden zu unterscheiden. In Deutschland kommen pro Jahr 11 Spender auf 1 Million Einwohner, in Spanien dagegen mehr als 40 Spender. Bei knapp 34 Millionen Organspendeausweisinhabern fehlt es nicht an der Spendebereitschaft. Das Problem besteht vielmehr in der mangelhaften Organisation der Transplantationsmedizin in Deutschland. So werden geeignete Spender auf Intensivstationen nicht erkannt oder nicht an die Koordinierungsstelle gemeldet. Spaniens hohe Spenderquoten resultieren hauptsächlich aus der Organisationsstruktur. In jeder Klinik wird ein eigenes Koordinationsteam vorgehalten. Das Widerspruchsmodell wurde in Spanien 1979 eingeführt, hatte aber zehn Jahre lang keinen nennenswerten Effekt. Entscheidend war der 1989 begonnene Aufbau der Organisationsstruktur.
Dies zeigt sich auch in anderen Ländern, die ebenfalls das Widerspruchsmodell praktizieren, aber dennoch deutlich geringere Spenderquoten aufweisen als Spanien. Die geringe Spenderquote in Deutschland ist folglich Ausfluss einer jahrzehntelangen verfehlten Gesundheitspolitik.
Zu der Frage „Einwilligungslösung versus Widerspruchslösung“ gibt es folgende Ansichten. Der Bundestag lehnte 2020 eine Widerspruchslösung ab. Der Wissenschaftliche Dienst hier im Hause sah 2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Andere Juristen halten die Widerspruchslösung für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Die Deutsche Bischofskonferenz spricht sich gegen die Widerspruchslösung aus.
Politisch stellt sich folgende Frage: Warum soll der Bürger in der Pflicht sein, aktiv zu widersprechen, und warum soll nicht stattdessen der Staat in der Pflicht sein, aktiv nachzufragen? Hierüber müssen wir diskutieren.
Herzlichen Dank.